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Gilt das Verbot der Neuverschuldung auch für die Kommunen?
Nein. Die Schuldenbremse gilt unmittelbar nur für den Bund und die Länder. Im Zusammenhang mit dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt, der eine Obergrenze für die Neuverschuldung des Gesamtstaates von drei Prozent des BIP vorschreibt, müssen die Länder für etwaige Haushaltsdefizite der Gemeinden und Gemeindeverbände einstehen. Der Bund trägt insoweit die Verantwortung für etwaige Defizite der Sozialversicherungen.