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Gibt es Ausnahmen für die Einhaltung der Schuldenbremse?
Ja, unter strengen Voraussetzungen sieht die Verfassung eine Ausnahmeregelung für eine zusätzliche Kreditaufnahme vor. So können im Falle von Naturkatastrophen – beispielsweise Erdbeben oder Hochwasser – oder in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen – etwa Finanz- oder Wirtschaftskrisen – zusätzliche Kredite aufgenommen werden.
Mit dieser verfassungsrechtlichen Ausnahme wird die Handlungsfähigkeit des Staates zur Bewältigung möglicher Krisen gewährleistet. Allerdings bedarf es hierzu des Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (der Kanzlermehrheit). Gleichzeitig muss ein verbindlicher Tilgungsplan festgelegt werden, damit die zusätzlich aufgenommenen Kredite binnen eines angemessenen Zeitraums wieder zurückgeführt werden.