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25.05.2012

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Fragen und Antworten zum Afghanistan-Einsatz




„Warum können wir jetzt die Zahl der Soldaten verringern?“
 
Das neue Mandat sieht vor, in einem ersten Schritt die Zahl der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz in Afghanistan auf 4900 zu senken. Bis Ende 2012 / Anfang 2013 soll diese im Einklang mit der Entwicklung der Sicherheitslage und dem Fort­gang der Transition auf 4400 weiter reduziert werden.
  • Die Abzugsperspektive wird konkret. Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die in Afghanistan einen tapferen Einsatz leis­ten, reduzieren. Bis Ende 2014 soll der ISAF-Einsatz der Bundeswehr in seiner bisherigen Form beendet sein.
  • Der Strategiewechsel, der Anfang 2010 von der internationalen Gemein­schaft für ganz Afghanistan und von der Regierungskoalition für den deutschen Verantwortungsbereich im Norden des Landes durchgesetzt wurde, verzeichnet Erfolge.
  • Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände hat im Sommer 2011 begonnen. In wenigen Monaten wird die Verantwortung für die Sicherheit von mehr als der Hälfte Afghanistans von heimischen Sicher­heitskräften wahrgenommen. Davon sind auch Provinzen und Distrikte im deutschen Verantwortungsbereich im Norden des Landes betroffen, so dass eine erste Reduzierung unserer Kräfte möglich ist. Die afghanischen Sicher­heitskräfte werden bis Ende 2014 Schritt für Schritt die Verantwortung für die Sicherheit in ihrem Land übernehmen.
  • Deutschland arbeitet mit seinen Ausbildungsprogrammen mit Nachdruck daran, dass afghanische Kräfte so schnell wie möglich selbst für Sicherheit sorgen können. Der Aufbau der afghanischen Armee- und Polizeikräfte ver­läuft nach Plan.
  • Das 2010 gesetzte Ziel von 134.000 ausgebildeten Polizisten ist bereits erreicht und wurde nun auf 157.000 bis Oktober 2012 erhöht. Auch die Afghanische Nationale Armee besteht bereits aus den 2010 anvisierten 171.000 Soldaten, bis Oktober 2012 soll ihre Zahl auf 195.000 wachsen.
  • Die Sicherheitslage hat sich verbessert, auch wenn wir noch nicht an dem Ziel angelangt sind, wo wir einmal stehen wollen. Nach einer stetigen Ver­schlechterung seit 2006 ging die Zahl der Gefechte im Jahr 2011 erstmals insgesamt zurück. Auch deshalb ist die Umsetzung des Konzepts der Über­gabe in Verantwortung möglich.
  • Die Zahl der Überläufer hat zugenommen. Gründe sind: anhaltender Verfol­gungsdruck durch die ISAF-Kräfte und das sich langsam aber deutlich zu Gunsten der afghanischen Sicherheitskräfte verändernde Kräfteverhältnis. Fast 3000 Aufständische haben deshalb die Angebote des afghanischen Regierungsprogramms zur Reintegration bisher in Anspruch genommen.
  • Insgesamt verdeutlicht der Beginn der Reduzierung unserer Kräfte eine Gewichtsverschiebung innerhalb der internationalen Afghanistan-Politik von der mili­tärischen Komponente zum politischen Prozess. Dies spiegelte sich bei der Bonner Afghanistan-Konferenz wider.
„Was muss bis 2014 geschehen?“
 
Anfang 2010 hat die internationale Gemeinschaft einen Strategiewechsel in Afgha­nistan vollzogen. Bei der Londoner Konferenz wurde der Einstieg in eine schrittweise Übergabe der Verantwortung für Wiederaufbau und Sicherheit in afghanische Hände ab 2011 vereinbart. Dafür verstärkt die Internationale Gemeinschaft den Aufbau der afghanischen Sicherheitsorgane und die zivile Hilfe. Die Phase der Transition der Sicherheitsverantwortung in afghanische Hände hat im Sommer 2011 erfolgreich begonnen. Die afghanische Regierung will bis 2014 die Sicherheits­verantwortung vollständig übernehmen. Dann wird der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan in der bisherigen Form beendet sein. Bis dahin werden die ISAF-Truppen schrittweise und verantwortlich abgebaut und die Regionalen Wiederaufbauteams (PRTs) aufgelöst.
 
  • Um unser Ziel einer vollständigen Übergabe der Sicherheitsverantwortung bis 2014 zu erreichen, sind insbesondere fünf Dinge notwendig:

1.    Die Fähigkeiten der afghanischen Sicherheitskräfte müssen weiter ver­stärkt werden – daran wird mit Nachdruck gearbeitet. Dazu gehören auch die Fragen von gesicherter Bezahlung der afghanischen Kräfte und einer adäquaten Ausrüstung. Zudem wird sich der Fokus auf die Qualitätsstei­gerung verlagern müssen.

2.    Die afghanische Seite muss mit uns an einem Strang ziehen und ihre bei der Kabuler Konferenz eingegangenen und zuletzt in Bonn erneut bekräf­tigten Verpflichtungen (gute Regie­rungsführung, Korruptionsbekämp­fung, Aufbau einer unabhängigen Justiz) mit Nachdruck umsetzten. Davon haben wir unsere Zusagen in Bonn abhängig gemacht.

3.    Der politische Prozess ist von größter Bedeutung. Versöhnung und Macht­verteilung müssen unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen und ethnischen Gruppen gelöst werden. Dabei können wir helfen, aber letztlich können nur die Afghanen selbst hier Einigung erzielen.

4.    Ein regionaler Lösungsansatz muss weiter mit aller Kraft verfolgt werden. Die Ergebnisse der Konferenz in Istanbul von Anfang November sind eine gute Grundlage, um die Nachbarn Afghanistans auf einen kon­struktiven Ansatz zu verpflichten. Es muss alles getan werden, dass Pakistan aktiv die Stabilisierung Afghanistans unterstützt. Ohne die Mit­wirkung Islamabads kann Afghanistan nicht zur Ruhe kommen.

5.    Wir müssen auch nach 2014 unser Engagement beim Wiederaufbau und bei der Sicherheit fortsetzen, um Afghanistan bei der weiteren Entwick­lung und Stabilisierung zu unterstützen und Erreichtes zu bewahren. Es ist unser Sicherheitsinteresse, dass von Afghanistan keine Gefährdung mehr ausgeht. Die Bonner Konferenz hat dafür klare Zeichen gesetzt!

  • In dem Maß, wie die Afghanen die Lage sicher und nachhaltig kontrollieren können, können wir unser militärisches Engagement zurückfahren. Verant­wortbare Übergabe in afghanische Verantwortung hat Vorrang vor ange­strebten Zeitplänen!
  • Entscheidend ist deshalb, dass die Ausweitung der afghanischen Sicherheits­verantwortung in den kommenden Monaten erfolgreich ist. Erst dann ist eine weitere Rückführung der deutschen Einsatzkräfte möglich und verantwortbar.
„Wie wird unser Engagement nach 2014 aussehen?“
Die internationale Gemeinschaft hat sich bei der Bonner Afghanistan-Konferenz vom 5. Dezember 2011 verpflichtet, Afghanistan nach 2014 in einer „Dekade der Trans­formation“ weiter zu unterstützen. Dafür bekennt sich die afghanische Regierung dazu, ihre Bemü­hungen für gute Regierungsführung, Demokratie und zur Bekämpfung der Korruption zu verstärken. Zu diesen Maßnahmen hatte sie sich auf der Kabuler Konferenz im Juli 2010 verpflichtet.
  • Der ISAF-Einsatz kann beendet werden, wenn in Afghanistan selbsttragende Strukturen geschaffen sind, die so sicher sind, dass von Afghanistan keine Gefährdung für die Internationale Gemeinschaft ausgeht.
  • Die Phase der Transition der Sicherheitsverantwortung hat 2011 erfolgreich begonnen – mit bald der Hälfte der Afghanen und ein Drittel des Landes in afghanischer Sicherheitsverantwortung – und wird bis Ende 2014 dauern.
  • Die internationale Präsenz in Afghanistan wird sich 2011-2014 entscheidend verändern. Wir werden bis dahin schrittweise unser militärisches Engage­ment zurückfahren.
  • 2014 wird unser Einsatz in Afghanistan in der bisherigen Form beendet sein. Die Transformation eines der ärmsten und am wenigsten entwickelten Län­der ist eine Generationenaufgabe.
  • Unser Engagement wird sich qualitativ verändern, aber es ist und bleibt lang­fristig. Insbesondere die zivile Aufbauhilfe in den Bereichen Regierungs­führung und Entwicklung wird weiter an Bedeu­tung gewinnen.
  • Auch nach 2014 werden wir die afghanischen Sicherheitskräfte weiter ausbil­den und unterstützen, auch wenn der Bundeswehr-Einsatz in seiner bisherigen Form dann beendet ist. Dementsprechend wird sich der von den UN mandatierte ISAF-Einsatz zu einer Ausbildungsmission wandeln. Dafür wird die Bundeswehr auch über 2014 hinaus in Afghanistan präsent blei­ben.
  • Der Einsatz wandelt sich schon jetzt: 2012 wird die Zahl unserer Ausbil­dungsteams auf 13 und die Zahl der deutschen Soldaten für die Ausbil­dungsunterstützung von 1.600 auf 1.700 steigen – im Rahmen der beschriebenen Reduzierung der Gesamtzahl.
  • Während die finanziellen Belastungen der internationalen Gemeinschaft – auch als Folge des Truppenabzugs – in den nächsten Jahren sinken werden, nimmt der Finanzbedarf des zunehmend eigenständigen afghani­schen Staats zu. Für die politische und wirtschaftliche Absicherung der Transition stellen wir und unsere internationalen Partner Mittel für die zivi­len Aufgaben und Entwicklungsprioritäten des afghanischen Staats bereit.
  • Die Konferenz in Bonn hat den Afghanen verdeutlicht, dass das Engagement der internationalen Gemeinschaft über 2014 hinaus glaubhaft ist. Damit Afghanistan aber ein stabiler Staat werden kann, von dessen Boden aus keine terroristische Bedrohung für die internationale Sicherheit mehr aus­geht, sind afghanische Erfolge im inneren Versöhnungsprozess und die Verbesserung der Regierungsführung ebenso wichtig.
„Übernehmen die Taliban nach 2014 wieder die Herrschaft?“
Die Taliban gibt es nicht. Es handelt sich um ein loses Netzwerk von mehr oder weniger unabhängigen Gruppen. Auseinandersetzungen unter den verschiedenen politischen und militärischen Führern werden häufiger beobachtet. Das Haqqani-Netzwerk etwa ist Teil der Bewegung, wird von dieser aber nicht kontrolliert. Es ist die derzeit gefährlichste Gruppe in der Grenzregion zu Pakistan und wird etwa für die spektakulären Anschläge in Kabul verantwortlich gemacht.
  • Eine dauerhafte Stabilisierung Afghanistans erfordert einen Friedensprozess zur politischen Konfliktlösung, dessen Ergebnis die Verfassung und den darin enthaltenen Menschenrechtskatalog respektiert und die Einbeziehung der legitimen Interessen aller afghanischen Gruppen ermöglicht.
  • Das schließt auch die Taliban ein, wenn diese ihre Waffen niederlegen, sich von Gewalt und Terrorismus lossagen und die afghanische Verfassung respektieren.
  • Dabei müssen Befürchtungen aus der afghanischen Gesellschaft ernst genommen werden, eine politische Lösung könne die errungenen Fort­schritte gefährden. Afghanistan darf auch nicht erneut zu einem Verbün­deten des internationalen Terrorismus werden. Einen Frieden um jeden Preis kann es aber nicht geben.
  • Der Friedensprozess muss (1) unter afghanischer Führung stehen und (2) inklusiv die legitimen Interessen aller Afghanen unabhängig von Geschlecht oder Status berücksichtigen. Die Friedenslösung muss bein­halten (3) die Bestätigung eines souveränen, stabilen und geeinten Afghanistan, (4) Gewaltverzicht, (5) den Bruch mit dem internationalen Terrorismus und (6) Respekt für die afghanische Verfassung einschließ­lich der darin verankerten Menschen- und Frauenrechte. Und (7) muss die Region den Friedensprozess und sein Ergebnis respektieren und unter­stützen.
  • Die Region spielt bei der innerafghanischen Versöhnung eine wichtige Rolle. Die Staaten der Region haben bei der Konferenz von Istanbul im November 2011 bekräftigt, die Souveränität Afghanistans zu respektieren und den Frie­densprozess zu unterstützen. Eine Verständigung zwischen Afghanistan und Pakistan ist hierbei unabdingbar.
  • Der politische Prozess darf nicht auf die Führung der Aufständischen begrenzt sein, sondern muss parallel auch auf der Ebene der Provinzen und Distrikte umgesetzt werden.
  • Das Reintegrationsprogramm der afghanischen Regierung kann erste Ergebnisse vorweisen. Bis Mitte Dezember 2011 haben sich landesweit fast 3.000 ehemalige Kämpfer zur Teilnahme am Reintegrationsprogramm angemeldet.
  • Bei diesem Prozess nimmt Deutschland in seinem Verantwortungs­bereich eine Vorreiterrolle ein: Die Hälfte der Überläufer kommen aus dem Norden, denn dort sind in allen Provinzen bereits Friedensräte ein­gerichtet. Dennoch gilt es insbesondere, die flächendeckende Implemen­tierung kleiner Reintegrationsprojekte voranzutreiben.
„Warum sind wir mit der Bundeswehr in Afghanistan?“
Der ISAF-Einsatz wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 20.12.01 einstimmig als Reak­tion auf die Anschläge des 11. September beschlossen; zwei Tage später beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit (538:35:8) das Mandat zur deutschen Beteiligung. Auf Grundlage eines bis heute dreizehn Mal einstimmig vom UN-Sicherheitsrats verab­schiedeten Mandats beteiligt sich die Bundeswehr an der ISAF-Mission, an der auch zahlreiche nicht-NATO-Staaten beteiligt sind. Der Einsatz hat zum Ziel, Afgha­nistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass afghanische Staatsorgane und internationales Zivilpersonal in einem sicheren Umfeld arbeiten können.
  • Der Schwerpunkt des deutschen militärischen Engagements liegt weiter auf dem Schutz der afghanischen Bevölkerung und vor allem auf der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte.
  • Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl unserer Einsatzkräft in Afghanistan reduzieren, nämlich bis Ende Januar von jetzt 5.350 auf 4.900. Je nach Entwicklung der Sicherheitslage und dem Verlauf des Übergabe-prozesses folgt eine weitere Verringerung auf 4.400 bis Ende 2012 / Anfang 2013. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein.
  • Damit endet unsere Verantwortung aber nicht. Unsere Anstrengungen und Opfer in Afghanistan wären vergebens gewesen, wenn wir Afghanistan dann sich selbst überlassen würden.
  • Nach 2014 wird sich der von den Vereinten Nationen mandatierte ISAF-Einsatz unter Führung der NATO zu einer Ausbildungsmission wandeln. Zur Bewältigung dieser Aufgaben wird die Bundeswehr weiterhin vor Ort präsent bleiben.
  • Deutschland engagiert sich als Teil der internationalen Gemeinschaft in Afgha­nistan, um zu verhindern, dass Afghanistan wieder zum Rückzugs­raum internationaler Terroristen wird. Der Einsatz der Bundeswehr war und ist im dringenden Interesse der Sicherheit unseres Landes.
  • Unsere Sicherheit wird heute von Entwicklungen gefährdet, die weit außer­halb unserer Grenzen entstehen können. Die Gefahr eines Bürgerkriegs in Afghanistan mit regionalen Auswirkungen ist nicht vollständig gebannt. Die Sicherheit und Stabilität Afghanistans wirken sich unmittelbar auf uns aus.
  • ·      Die Terrorangriffe von New York, Washington, Madrid und London hatten ihren Ursprung in den Ausbildungslagern von Al Qaida und der Taliban. Einige der dort ausgebildeten Terroristen haben inzwischen auch in Deutschland verheerende Terroranschläge geplant (Sauerland-Gruppe).
  • ·      Wir müssen den Gefahren für Sicherheit und Freiheit unseres Landes dort begegnen, wo sie entstehen. Afghanistan darf nicht wieder ein gescheiterter Staat werden, von dem aus Terroristen gegen uns agieren können.
  • ·      Der Einsatz der Bundeswehr bleibt Ultima Ratio. Sicherheit kann es auf Dauer nicht ohne Entwicklung und eine politische Lösung geben. Aber Sicherheit ist die Voraussetzung jeder Entwicklung und dafür, dass in Afghanistan nicht wieder Brutstätten des internationalen Terrorismus ent­stehen, die uns in Europa und der Welt bedrohen.
Was leistet Deutschland in Afghanistan?“
Deutschland stand von Anfang an in der ersten Reihe des internationalen Engage­ments in Afghanistan, im zivilen wie im militärischen Bereich: Es war Ausrichter der ersten Wiederaufbau-Konferenz 2001 in Bonn, ist der drittgrößte bilaterale Geber (bislanng run 1,9 Mrd. Euro) und Truppensteller (2010 mit bis zu 5.350 Soldaten). Zuletzt hat Deutschland mit der Bonner Konferenz am 5. Dezember 2011 eine zentrale Rolle bei den politischen Bemühungen zur Stabilisierung Afghanistans gespielt.
  • Die Bundeswehr hat seit 2010 den militärischen Druck auf die Aufstän­dischen in ihrem Verantwortungsbereich im Norden erhöht. Mit Hilfe von neu ausgebildeten und einsatzfähigen afghanischen Sicherheitskräften wurde gegenüber den regierungsfeindlichen Kräften die Initiative zurückgewonnen.
  • Somit wurden die Voraussetzungen für eine Reduzierung unserer Einsatz­kräfte geschaffen: Aufgrund der verbesserten Lage wird bis Frühjahr 2012 die Sicherheitsverantwortung im deutschen Verantwortungsbereich in fünf Provinzen und drei Städten an afghanische Sicherheitskräfte übergeben.
  • Die Bundeswehr hat die Einsatzfähigkeit der afghanischen Streitkräfte (ANA) durch ihr Trainingsprogramm entscheidend verbessert. Beim Polizei-Aufbau wurden auch durch die deutschen Polizeitrainingszentren in Kabul und im Norden deut­liche Fortschritte erzielt. Diese Arbeit wird in den kommenden Jahren inten­siv fortgeführt, um die Sicherheitsverantwortung bis 2014 komplett an die Afghanen übergeben zu können.
  • Seit 2010 wurden die jährlichen Mittel für zivilen Aufbau von 220 Mio. Euro auf 430 Mio. Euro bis 2013 verdoppelt. Der Fokus unserer Förderung liegt auf guter Regierungsführung und ländlicher Entwicklung.
  • Beim Wiederaufbau konzentrieren wir uns in Nordafghanistan auf die Berei­che Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung, gute Regie­rungsführung - Beispiele:
  • Wir haben u.a. durch den Bau von 2000 Schulen ca. 500.000 Schülern (davon ein Drittel Mädchen) eine Grundbildung ermöglicht und die Aus­bildung von rd. 100.000 Lehrerinnen und Lehrern gefördert.
  • Von der Wiederherstellung bzw. dem Aufbau der Trinkwasserversorgung in Herat, Kunduz und Kabul profitieren 1 Mio. Menschen.
  • 100.000 Mikrokredite als Startkapital für Unternehmen, die über 400.000 Men­schen Beschäftigung und Einkommen sichern, wurden vergeben.
  • Durch unsere Unterstützung auf allen Ebenen des Gesundheitswesens erhalten bis zu 4 Mio. Menschen medizinische Basisversorgung. In den vier Nordostprovinzen wurden Krankenhäuser und Gesundheitsstationen gebaut.
  • Allein seit 2006 wurden 277 km Straßen gebaut oder instandgesetzt und damit wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht.
  • Wir fördern die afghanische Eigenverantwortung und unterstützen die Pro­vinz- und Distriktverwaltungen zu Verbesserung ihrer Leistungen und stärken den Justizsektor durch gezieltes Training und Ausbildung.
„Die Bundeswehr ist in einem bewaffneten Konflikt im Einsatz“
Außenminister Westerwelle in seiner Regierungserklärung vom 10. Februar 2010 im Deutschen Bundestag: „Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Ausei­nandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren. […] Die rechtliche Qualifizierung der objektiven Einsatzsituation von ISAF hat Konsequenzen für die Handlungsbefugnisse der Soldaten, für die Befehlsgebung und für die Beur­teilung des Verhaltens von Soldaten in strafrechtlicher Hinsicht.“
  • Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen Rechtssicherheit und Klarheit für ihren Einsatz. Die Neubewertung der Bundesregierung hat dafür ein deutliches politisches Signal gesetzt.
  • Für die Bundesregierung sind nun für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanis­tan die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend – und nicht das deut­sche Strafrecht.
  • Die Bundesanwaltschaft hat sich am 16. April 2010 dieser Auffassung ange­schlossen und das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wegen des Luft­angriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt. Der Angriff sei „völkerrechtlich zulässig“, da Oberst Klein „nicht mit der Anwesen­heit geschützter Zivilsten rechnen musste“. Oberst Klein habe zudem verhält­nismäßig gehandelt.
  • Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten von Bund und Ländern. Der Einsatz von Polizeibeamten in Afghanistan ist nur in einem militärisch gesicherten Umfeld möglich.
  • „Bewaffneter Konflikt“ ist ein Rechtsbegriff des Völkerrechts. Ein solcher Konflikt wird bei lang anhaltender bewaffneter Gewalt einer gewissen Intensität angenommen. Dieser kann international oder nicht-international sein..
  • Ein solcher bewaffneter Konflikt ist nicht-international wenn er innerhalb eines Staatsgebiets zwischen der Staatsgewalt und organisierten bewaffneten Gruppen ausgefochten wird. Die afghanische Regierung trägt, unterstützt von ISAF, einen bewaffneten Konflikt mit Aufständischen (Taliban) aus.
  • Der Begriff „Krieg“ (im humanitären Völkerrecht wird nur noch von „internatio­naler bewaffneter Konflikt“ gesprochen) hingegen bezieht sich völkerrechtlich auf bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten. Das ist beim ISAF-Einsatz nicht der Fall. Deutschland ist nicht mit Afghanistan im „Krieg“.
  • Die ISAF-Kräfte – und somit auch die Bundeswehr – sind an der Seite der afghanischen Regierung Partei im bewaffneten Konflikt mit Aufständischen, sobald sie in Kampfhandlungen eingreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Truppen verteidigen oder ob sie offensiv gegen Aufständische vorgehen. Die einschlägigen Rechtsnormen des Völkerrechts (etwa Waffeneinsatz gegen gegnerische Kämpfer, Schutz der Zivilbevölkerung, Vermeidung ziviler Opfer) sind im Einsatz zu beachten.
„In Afghanistan fallen deutsche Soldaten.“
„Niemand von uns verharmlost … das Leid, das dieser Einsatz bei unseren Soldaten und ihren Familien, aber auch bei Angehörigen unschuldiger ziviler afghanischer Opfer hinterlässt. […] Unsere im Einsatz gefallenen Soldaten waren tapfer, weil sie ihren Auftrag, unser Recht und unsere Freiheit zu verteidigen, in vollem Bewusstsein der Gefahren für Leib und Leben ausgeführt haben. […] Sie haben uns Deutsche mit davor beschützt, dass wir in Zeiten der globalen Dimension unserer Sicherheit im eigenen Land Opfer von Terroranschlägen werden.“ (Bundeskanzlerin Merkel, Regie­rungserklärung 22. April 2010)
  • Im April 2010 sind sieben deutsche Soldaten in Afghanistan gefallen. Insgesamt haben wir seit Beginn den Tod von 44 deutschen Soldaten zu beklagen.
  • „Auch wenn es nicht jedem gefällt, so kann man angesichts dessen, was sich in Teilen Afghanistans abspielt, durchaus umgangssprachlich […] von Krieg reden.“ (Verteidigungsminister zu Guttenberg am 4. April 2010)
  • „Wenn man sich mit der Realität unserer Soldaten befasst, ist das eben in der Region Kundus so, dass sie in wirklichen Gefechten stehen - so wie Soldaten das in einem Krieg tun.“ (Bundeskanzlerin Merkel bei Ihrem Truppenbesuch in Afghanistan am 18. Dezember 2010)
  • Alle Soldaten, die in Afghanistan Dienst tun, verdienen unsere Solidarität und unser Mitgefühl. Sie leben ständig in Angst, verletzt oder getötet zu werden - damit wir zu Hause in Deutschland nicht diese Angst haben müssen.
  • Diese Verluste dürfen nicht zum Anlass genommen werden, den Einsatz grundsätzlich in Frage zu stellen. Nach Anschlägen auf die Bundeswehr in Afghanistan sollte nicht der innenpolitische Streit dominieren, sondern die Unterstützung für unsere Soldatinnen und Soldaten.
  • Vor allem aber darf an die Aufständischen in Afghanistan nicht das Signal gesendet werden, dass sie mit dieser Taktik die Verunsicherung in Deutschland erhöhen können. Wenn der Eindruck entsteht, wir würden uns von den Taliban und ihren Verbündeten einschüchtern lassen, dann steigt das Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten.
  • Wir stehen sehr bewusst zum Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten sowie der Polizisten und der zivilen Helfer in Afghanistan. Ihr Einsatz ist gefährlich, aber er dient der Sicherheit unseres Landes.
  • Es geht um die Sicherheit Deutschlands, die Sicherheit Europas, die Sicherheit unserer Partner in der Welt, die auch am Hindukusch verteidigt wird.“ (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklärung 22. April 2010)
  • Wenn wir aber den Einsatz in Afghanistan für richtig halten und das Mandat beschließen, dann ist es auch unsere Verantwortung für eine angemessene Ausstattung zu sorgen. Festzustellen, welche Art der Ausrüstung notwendig ist, das ist Aufgabe der militärischen Führung. Was für den Einsatz notwendig ist, muss der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.
„Afghanistan ist ein korrupter Drogenstaat.“
Afghanistan liefert seit 2004 mehr als 90% der weltweiten Opiumproduktion. Die im­mensen Gewinne aus dem Drogengeschäft machen eine effektive Bekämpfung des Drogenanbaus und des Drogenhandels äußerst schwierig. Während die Produktion 2011 gegenüber dem Vorjahr um geschätzte 61% zunahm, vergrößerte sich die An­baufläche nur um 7%.
Das Mandat des ISAF-Einsatzes der Bundeswehr sieht explizit keine Maßnahmen zur Drogenbekämpfung vor, da diese nicht als militärische Aufgabe anzusehen ist. Die Drogenbekämpfung obliegt den afghanischen Sicherheitskräften, die Bundes­wehr ist nur unterstützend tätig. 
  • Es gibt ein großes Drogenproblem, daran ist nichts zu beschönigen. Der Dro­genanbau verschlechtert die Sicherheit, denn er bringt viel Geld für Auf­ständische. Und er floriert besonders in den Provinzen, in denen die Sicher­heitslage wegen einer starken Präsenz von Aufständischen problema­tisch ist, insbesondere im Süden und Südosten des Landes.
  • Die internationalen Geber und Deutschland verstärken ihre Anstrengungen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, um so den Dro­genanbau einzudämmen. Dazu gehören die Schaffung und Förderung alter­nativer Produkte und Einkommen sowie Projekte zur Verbesserung der materiellen und sozialen Infrastruktur in Drogenanbaugebieten.
  • Zwischen Drogenhandel, Aufständischen, kriminellen Aktivitä­ten sowie Korruption bestehen enge Verbindungen. Die Gewährleistung von Sicherheit und der zügige Aufbau rechtsstaat­licher und infrastruktureller Strukturen, insbesondere für die Strafverfolgung, ist für einen erfolgreichen Verfol­gungsdruck vor allem gegenüber Händlern und Schmugglern essentiell.
  • Die von Deutschland seit 2010 massiv verstärkte Ausbildung afghanischer Polizeikräfte ist ebenso ein wichtiger Beitrag zur Drogenbekämpfung, wie der Aufbau der Fähigkeiten der afghanischen Drogenbekämpfungsbehörden.
  • Deutschland fördert den Aufbau der afghanischen Anti-Drogen-Polizei (CNPA) und sorgt mit dem Aufbau eines forensischen Labors in Kabul auch für die nötige technische Ausstattung.
  • Die effektive Ausübung der Staatsgewalt und somit der Drogenbekämpfung wird weiter durch ein fehlendes staatliches Gewaltmonopol, mangelnde Entschlossenheit, willkürliche Entscheidungsprozesse sowie unzureichende personelle Kapazitäten beeinträchtigt.
  • Für eine bessere Bekämpfung der Drogenanbaus und –handels unter­stützt die internationale Gemeinschaft deshalb auch Maßnahmen für eine bessere Regierungsführung, korrektes Verwaltungshandeln, Verstärkung der Korrup­tionsbekämpfung und eine Verbesserung der Einkommens­situation in Afghanistan.
  • Die Internationale Gemeinschaft hat bei der Bonner Konferenz ihre künf­tige Unterstützung für Afghanistan an die Erfolge der afghanischen Regierung im Kampf gegen Korruption und der Drogenwirtschaft sowie dem Ausbau des Justizwesens gekoppelt.
„Der Afghanistan-Einsatz ist völkerrechtlich nicht legitimiert.“
Der ISAF-Einsatz ist durch Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats legitimiert, die alle ohne Gegenstimmen verabschiedet wurden: Res. 1386 (20.12.2001) setzte ISAF ein­stimmig ein und wurde zuletzt durch Res. 2011 (12.10.2011) ebenfalls einstimmig bis zum 13.Oktober 2012. verlängert. Res. 1510 (13.10.2003) anerkannte einstimmig die Über­nahme der ISAF-Führung durch die NATO (seit 11.8.2003, auf Bitten der UNO und der afghanischen Regierung) und weitete das Mandatsgebiet auf ganz Afgha­nistan aus. Die Bundeswehr hat sich 2008 aus dem OEF-Einsatz in Afghanistan zurückgezogen.
  • „Dieses Mandat ist über jeden vernünftigen völkerrechtlichen oder verfas­sungsrechtlichen Zweifel erhaben.“ (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklä­rung vom 22. April 2010)
  • Der ISAF-Einsatz ist durch dreizehn Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats völker­rechtlich legitimiert. Alle dreizehn wurden ohne Gegenstimmen verab­schiedet – auch mit Stimmen aus Asien, Afrika und Südamerika.
  • Die NATO führt ISAF seit August 2003, auf Bitten der UNO und der afghani­schen Regierung. Für die Führungsübernahme durch die NATO stimmten u.a. auch Russland, China, Syrien, Angola und Pakistan.
  • ISAF ist kein rein westlicher Einsatz: 48 Nationen beteiligen sich, darunter Jordanien, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.
  • Der Einsatz wird darüber hinaus durch das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta gedeckt, auf den sich die Resolutionen des Sicherheitsrates auch ausdrücklich beziehen.
  • Dieses Recht zur Selbstverteidigung kann auch kollektiv wahrgenommen werden, wie hier durch die NATO nach dem Angriff auf eines ihrer Mitglieder (Artikel 5 des Nordatlantikvertrages).
  • Das Grundgesetz sieht gemäß Artikel 24 die Beteiligung der Bundeswehr an Maßnahmen der kollektiven Selbstverteidigung der NATO vor – auch außer­halb des Bündnisgebiets. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1994 bestätigt. (AWACS-Urteil vom 12.07.1994.)