Das Bundeskabinett hat beim Bundestag beantragt, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum 31. Dezember 2012 fortzusetzen.
Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen der gemeinsamen Reaktion der NATO auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Angriff im Sinne des Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen war mit den Anschlägen des 11. September 2001 nicht abgeschlossen, sondern wurde fortgesetzt, hat auch in weiteren Anschlägen und Anschlagsversuchen (z. B. in London, Madrid oder Detroit) seinen Ausdruck gefunden und dauert bis heute an. Sich wandelnde Operationsmuster des internationalen Terrorismus stellen dabei eine besondere Herausforderung dar Die NATO-Mitgliedstaaten heben weiterhin die Bedeutung der bündnisgemeinsamen Operation ACTIVE ENDEAVOUR hervor.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der am 12. Oktober 2011 verabschiedeten Resolution 2011 (2011) die fortdauernde Geltung der Resolutionen 1368 und 1373 (2001) bekräftigt. Darüber hinaus hat er in Resolution 1989 (2011) vom 17. Juni 2011 erneut die Notwendigkeit unterstrichen, die durch terroristische Handlungen verursachte, anhaltende Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit mit allen Mitteln im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen und dem Völkerrecht zu bekämpfen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat zudem betont, dass die terroristische Bedrohung nur durch einen nachhaltigen und umfassenden Ansatz, unter aktiver Beteiligung und in Zusammenarbeit aller Staaten und internationalen sowie regionalen Organisationen behindert, geschwächt, isoliert und letztlich ausgeschaltet werden kann. Dem kommt auch vor dem Hintergrund der politischen Umbrüche in der arabischen Welt eine besondere Bedeutung zu.
Ein wichtiger Bestandteil der Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft bleibt weiter die Bereitstellung entsprechender militärischer Fähigkeiten. Die NATO-Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer ist dazu ein angemessener Beitrag. Die NATO begegnet dabei dem internationalen Terrorismus durch einen zunehmend auch netzwerkbasierten Ansatz mit einem Schwerpunkt auf Informationsgewinnung und -verarbeitung und bietet somit einen Ansatz zur Implementierung der Maritimen Strategie der NATO (Allied Maritime Strategy).
Die Abschreckung und die aktive Bekämpfung möglicher terroristischer Aktivitäten im Mittelmeer spielen jedoch weiterhin eine wichtige Rolle und werden im Bündnis als erforderlich erachtet.
Durch den fortgesetzten Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften der Operation ACTIVE ENDEAVOUR im Mittelmeer wird ein Beitrag zur Begegnung möglicher terroristischer Aktivitäten und deren effizienter Bekämpfung geleistet.
Zudem bietet Operation ACTIVE ENDEAVOUR interessierten NATO-Partnern, wie bisher der Ukraine, Russland oder Marokko, die Möglichkeit der Beteiligung und verbindet damit die Prinzipien der kollektiven Verteidigung und kooperativen Sicherheit.
Mit einer personellen Obergrenze von 700 Soldatinnen und Soldaten sowie zusätzlich Angehörigen der Bundeswehr im Zivilstatus ist Deutschland in der Lage, das erforderliche Fähigkeitsprofil für den Anti-Terror-Einsatz im Mittelmeerraum zur Verfügung zu stellen. Die Obergrenze deckt die Kräfte ab, die notwendig sind, um hinreichend flexibel sowie angepasst an die Lage und den Auftrag operieren zu können. Sie erlaubt zudem Kräften, die das Operationsgebiet durchqueren und dabei vorübergehend der Operation ACTIVE ENDEAVOUR unterstellt werden, ihre routinemäßig gewonnenen Lagedaten der Operation zur Verfügung zu stellen.