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Stand: 20.05.2012, 19:28 Uhr
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011
30 Minuten
Südsudan hat am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt. Die staatliche Verwaltung sowie die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur in Südsudan sind bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ihr Aufbau bedarf intensiver Unterstützung der internationalen Gemeinschaft. Derzeit finden bewaffnete Auseinandersetzungen in Teilen Südsudans statt. Diese haben teils ethnische, teils politische Hintergründe.
Kernaufgaben der am 8. Juli vom VN-Sicherheitsrat mit Resolution 1996 (2011) eingerichteten Mission sind die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.
Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist die von den Vereinten Nationen geführte Friedensmission in Südsudan autorisiert, zum Eigenschutz, zur Gewährleistung der Sicherheit und der Bewegungsfreiheit der humanitären Helfer, zur Verhinderung von Störungen und bewaffneten Angriffen sowie - unbeschadet der Verantwortung der südsudanesischen Regierung - zum Schutze von Zivilisten im Rahmen der eigenen Fähigkeiten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt die Anwendung von Gewalt ein.
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich wie bisher mit bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten an UNMISS zu beteiligen. Sie können als Einzelpersonal in Stäben und als Experten mit Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben eingesetzt werden.