Spekulativen Wetten auf fallende Kurse sollen zukünftig gesetzlich unterbunden werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes, den die christlich-liberale Koalition im Bundestag eingebracht hat. Künftig sollen in Deutschland alle ungedeckten Leerverkäufe verboten werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will mit der deutschen Initiative eine europäische Lösung voranbringen. "Der Vorwurf des nationalen Alleinganges ist üblich, aber beeindruckt mich nicht mehr so sehr", sagte Schäuble während der Bundestagsdebatte. Die Finanzmärkte benötigten strengere und effizientere Regeln.
Die modernen Finanzmärkte mit ihren internationalen Verflechtungen und ihren innovativen Instrumenten hätten, auch durch "ausgeprägtes Herdenverhalten", die Schwankungen verschärft. Daher stimme die frühere Behauptung, dass Spekulationen auch eine stabilisierende Funktion hätten, nicht mehr, stellte Schäuble fest. Die Akteure an den Finanzmärkten hätten kein Interesse an ruhigen Märkten, weil sie dann weniger verdienten. Die modernen Finanzmärkte könnten "die Bemühungen der Politik konterkarieren, in einer Krise rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen und die Lage zu stabilisieren", warnte der Bundesfinanzminister. Die sich dramatisch verschlechternden Refinanzierungsbedingungen Griechenlands, Portugals und Spaniens ließen sich nur zu einem Teil durch sich verschlechternde ökonomische Fundamentaldaten erklären.
Das ist der Hintergrund für den „Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte", der die zurzeit gefährlichsten Finanzinstrumente verbietet.
Das heißt konkret:
- Ungedeckte Leerverkäufe deutscher Aktien werden verboten
- Ungedeckte Leerverkäufe von Staatsschuldtiteln, also Anleihen der Länder der Eurozone werden verboten
- Der Handel mit Kreditderivaten (CDS) auf Schuldtitel der Länder der Eurozone wird verboten, sofern diesen kein Absicherungszweck zugrunde liegt
- Zugleich soll das Bundesfinanzministerium (BMF) ermächtigt werden, per Rechtsverordnung einzelne Ausnahmen von den gesetzlichen Verboten zuzulassen und diese zu konkretisieren
- Zusätzlich werden das BMF und - falls ein schnelles Handeln in Krisensituationen erforderlich ist - die BaFin ermächtigt, auch andere Geschäfte zu verbieten. Zu diesen Geschäften zählen insbesondere Derivate, die Leerverkäufe auf deutsche Aktien und Staatspapiere abbilden, und Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen.
- Darüber hinaus wird die Transparenz aller Finanzinstrumente, die einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprechen, erhöht: Die BaFin muss zukünftig über diese Geschäfte informiert werden und größere Leerverkaufspositionen werden veröffentlicht.
Das Verbot der Leerverkäufe von Aktien und Schuldverschreibungen soll nur Wertpapiere betreffen, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind. Dies sind zurzeit Aktien deutscher und einiger weniger ausländischer Emittenten sowie ausschließlich deutsche und österreichische Staatstitel.
Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg, hob hervor, dass mit dem Verbot durch die deutsche Finanzaufsicht BaFin Mitte Mai 2010 international ein starkes Zeichen gesetzt. Dass sich der Staat zu Beginn dieses Jahrtausend nicht hinreichend um die Regulierung der Finanzmärkte gekümmert habe, habe uns erst die schwere Krise beschert, die wir seit zwei Jahren meistern müssen. Das Primat der Politik müsse ohne jeden Zweifel jetzt auch wieder im Finanzmarkt gelten.
Inzwischen folgen andere europäische Staaten unserem Vorbild. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat sich gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Brief an den Chef der EU-Kommission, José Manuel Barroso, für ein EU-weites Verbot ausgesprochen.