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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:36 Uhr
Europäischer Auswärtiger Dienst (B'90/Grüne)
zu Protokoll
Zu den wichtigsten institutionellen Neuerungen des Vertrages von Lissabon gehört u. a. auch die Schaffung eines Amtes des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Europäische Auswärtige Dienst, der den Hohen Vertreter in seinen Aufgaben unterstützen soll. Der Europäische Rat hat unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon die Britin Catherine Asthon in dieses Amt berufen. Mit dieser Personalentscheidung konnten auch die Arbeiten zum Aufbau des Europäischen Auswärtigen Dienstes beginnen.
Ziel des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist es, gemeinsam mit dem Hohen Vertreter für Außen- uns Sicherheitspolitik das außenpolitische Handeln der Europäischen Union zu bündeln und zu koordinieren. Durch die Zusammenlegung wesentlicher Politikbereiche mit außenpolitischen Bezügen in der Europäischen Kommission wie auch im Rat der EU soll das außenpolitische Handeln der Union kohärenter, abgestimmter und effektiver werden. Damit könnte die Europäische Union im Bereich der Außenpolitik endlich mit einer Stimme sprechen. Zugleich sollten durch eine effiziente Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten Synergieeffekte entstehen. Die Beamten sollen zu je einem Drittel aus der Kommission, dem Generalsekretariat des Rates und den Mitgliedstaaten rekrutiert werden.
Der Rat hat sich vorgenommen, bis Ende April einen Grundsatzbeschluss über die Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes zu verabschieden. Lady Ashton hat hierzu am 25. März 2010 einen Entwurf vorgelegt, der jedoch von den Berichterstattern im Europäischen Parlament als nicht akzeptabel bezeichnet wurde. Damit gerät auch der Zeitplan ins Wanken.