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Stand: 20.05.2012, 18:29 Uhr
EU-Ratingverordnung / Finanzaufsicht
1 Stunde
Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung soll zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen. Den Ratingagenturen wird in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt.