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  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig dito. Ich wünsche mir weniger Skepsis und mehr Offenheit ggenüber Volksvertretern. Die meisten geben sich richtig Mühe!
    09.02.2012 00:19 h
  • Uwe Schummer: #MeinMorgenMotto: Erkenne dich selbst. Inschrift im Apollotempel in Delphi.
    09.02.2012 00:19 h
  • Dr. Peter Tauber: @presroi das Prozess nicht akzeptabel ist, Europa das ändern muss und wir und uns unabhängig dieser Hypothek mal die Sache anschauen? :-)
    09.02.2012 00:18 h
  • Uwe Schummer: Komme von einem guten Gespräch zwischen Vertretern des #Niederrheines und der Niederlande mit einem Vorstand der Deutschen Bahn in Berlin.
    09.02.2012 00:17 h
  • Dr. Peter Tauber: @herrlarbig so zum Schluss. Ich habe nicht gesagt dass ich für ACTA bin. Ich mag nur keine Kampagne dagegen ohne Sachkenntnis. Gute Nacht!
    09.02.2012 00:15 h

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22.04.2010

(37. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:53 Uhr

Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island


75 Minuten

Einvernehmensherstellung von Bundestag und Bundesregierung zum Beitrittsantrag der Republik Island zur Europäischen Union und zur Empfehlung der EU-Kommission vom 24. Februar 2010 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Abs. 3 GG i. V. m. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Republik Island hat am 17. Juli 2009 einen Antrag gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) auf Beitritt zur Europäischen Union (EU) gestellt. Der Rat hat die Europäische Kommission am 27. Juli 2009 nach dem festgelegten Verfahren gebeten, eine Stellungnahme zum isländischen Beitrittsantrag abzugeben. Die Europäische Kommission hat dem Rat am 24. Februar 2010 ihre Stellungnahme (sog. Avis) zugeleitet. Sie empfiehlt in ihren Schlussfolgerungen, Verhandlungen mit Island über den Beitritt zur EU zu eröffnen. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.

Der Vorgang ist parlamentarisch von besonderer Bedeutung, weil nach der neuen Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon der Deutsche Bundestag im Falle neuer Beitritte zur Europäischen Union ein Mitspracherecht hat. § 10 EUZBBG schreibt vor, dass die Bundesregierung vor einer Entscheidung im Rat das Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herstellen soll. Dieses Einvernehmen wird durch den Antrag der Koalitionsfraktionen hergestellt bzw. bestätigt. Grundlage unserer Entscheidungen waren u. a. der Analysebericht der EU-Kommission zum Avis, zahlreiche Beratungen in der federführenden Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union sowie im EU-Ausschuss und mehrere Delegations- und Einzelreisen nach Island in den Monaten März und April 2010.