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  • Olav Gutting: Laut ZDF sind 62 % für schuldenfinanzierte Wachstumsimpulse. Liegt wohl daran, dass in Deutschland immer weniger Menschen Steuern bezahlen.
    25.05.2012 16:53 h
  • Thomas Jarzombek: Kult-Abgeordneter,Schleifenträger und Bundesforschungsminister a.D. Riesenhuber stellt diese Woche Fragen an Jarzombek. http://t.co/IiMAwzsh
    25.05.2012 16:51 h
  • Tankred Schipanski: Alle Fraktionen verurteilen gewaltsame Demos, nur nicht die Linke. Im GG steht "friedlich u ohne Waffen" - das ist Versammlungsfreiheit!
    25.05.2012 16:50 h
  • Jens Koeppen: Die LINKE/PDS fordert in der von ihr anberaumten Aktuellen Stunde Demonstrationsfreiheit. Ja nee, is klar.. Das hätten wir damals auch gern!
    25.05.2012 16:49 h
  • Ruprecht Polenz: -So sieht Hochschulautonomie im rot-grünen NRW aus: vorauseilender Gehorsam. Man könnte auch A...kriecherei dazu sagen http://t.co/yXwRLMnM
    25.05.2012 16:40 h

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25.09.2008

(179. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:39 Uhr

Entfernungspauschale (Linke)


30 Minuten

Die Fraktion DIE LINKE. fordert in ihrem erneuten Antrag, die zum 1. Januar 2007 erfolgte Einschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sofort zurückzunehmen und diese wieder vollständig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen.
 
Die Neuregelung zur Entfernungspauschale wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 umgesetzt. Danach sind ab 1. Januar 2007 die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Als Härtefallregelung für Fernpendler wird die Entfernungspauschale aber mit 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt. Auch bei Menschen mit Behinderung greift eine Härtefallregelung; hier bleibt im Ergebnis alles beim Alten.
 
In den Beratungen des Deutschen Bundestags wurde gerade auch die Neuregelung der Pendlerpauschale intensiv erörtert. Dieser Punkt war ein wesentlicher Gegenstand der Sachverständigenanhörung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens. Dabei hat die Bundesregierung diese Maßnahme einer durchgreifenden verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen und die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung eindeutig bejaht. Derzeit prüft das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung. Die abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für Ende dieses Jahres angekündigt. Bis dahin können die Bürger auf Antrag in einem unkomplizierten Verfahren von den Finanzämtern die Fahrtkosten zur Arbeit vom 1. Kilometer an auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen; bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben die Steuerbescheide insoweit offen.
 
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurden insbesondere Maßnahmen aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und ein wichtiger Beitrag zur Haushaltssanierung geleistet; dabei unterstützt die Neuregelung der Pendlerpauschale die notwendige Konsolidierung mit jährlich rd. 2,5 Mrd. € (Bund: rd. 1,1 Mrd. €, Länder: rd. 1,0 Mrd. €, Gemeinden: rd. 0,4 Mrd. €). Dabei ist zu bedenken, dass der Neuregelung der Entfernungspauschale auf der anderen Seite wichtige Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gegenüberstehen wie z.B. eine verbesserte steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten oder von Handwerkerleistungen.
 
Konsolidierung ist für uns kein Selbstzweck, sondern unabdingbare Voraussetzung für steuerliche Entlastungen, insbesondere für Arbeitnehmer mit geringem und mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern. 
 
Mit dem erneuten Stellen eines alten Antrags vom 14. September 2007 (Drs. 16/6374) zeigt die DIE LINKE, dass es ihr nicht um die Sache geht. Dabei wird auch keine Aussage getroffen, wie DIE LINKE eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale finanzieren will.
 
Entfernungspauschale (Linke)