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  • Olav Gutting: Laut ZDF sind 62 % für schuldenfinanzierte Wachstumsimpulse. Liegt wohl daran, dass in Deutschland immer weniger Menschen Steuern bezahlen.
    25.05.2012 16:53 h
  • Thomas Jarzombek: Kult-Abgeordneter,Schleifenträger und Bundesforschungsminister a.D. Riesenhuber stellt diese Woche Fragen an Jarzombek. http://t.co/IiMAwzsh
    25.05.2012 16:51 h
  • Tankred Schipanski: Alle Fraktionen verurteilen gewaltsame Demos, nur nicht die Linke. Im GG steht "friedlich u ohne Waffen" - das ist Versammlungsfreiheit!
    25.05.2012 16:50 h
  • Jens Koeppen: Die LINKE/PDS fordert in der von ihr anberaumten Aktuellen Stunde Demonstrationsfreiheit. Ja nee, is klar.. Das hätten wir damals auch gern!
    25.05.2012 16:49 h
  • Ruprecht Polenz: -So sieht Hochschulautonomie im rot-grünen NRW aus: vorauseilender Gehorsam. Man könnte auch A...kriecherei dazu sagen http://t.co/yXwRLMnM
    25.05.2012 16:40 h

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25.09.2008

(179. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr

Energieeinsparungsgesetz


zu Protokoll

Die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und auf dessen Grundlage der Energieeinsparverordnung sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung.

Die Gesetzesänderung ist Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Änderung der Energieeinsparverordnung, in der die Einzelheiten des Energieeinsparungsrechts für Gebäude geregelt sind.

Inhaltlich hervorzuheben sind die erweiterten Verordnungsermächtigungen für folgende im Einzelnen in der Energieeinsparverordnuhg zu regelnde Themen:

  • für die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen;
  • für Maßnahmen zur Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung, insbesondere Grundlagen zur Einführung privater Nachweispflichten, wie etwa die Ausstellung von Fachunternehmer- und Eigentümererklärungen und ihre Vorlage bei Behörden, sowie Grundlagen für ein Tätigwerden des Bezirksschornsteinfegermeisters bei der Überwachung von Anforderungen der Energieeinsparverordnung an haustechnische Anlagen im Gebäudebestand.
Energieeinsparungsgesetz