Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.
(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr
Energieeinsparungsgesetz
zu Protokoll
Die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und auf dessen Grundlage der Energieeinsparverordnung sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung.
Die Gesetzesänderung ist Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Sie schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Änderung der Energieeinsparverordnung, in der die Einzelheiten des Energieeinsparungsrechts für Gebäude geregelt sind.
Inhaltlich hervorzuheben sind die erweiterten Verordnungsermächtigungen für folgende im Einzelnen in der Energieeinsparverordnuhg zu regelnde Themen:
- für die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen;
- für Maßnahmen zur Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung, insbesondere Grundlagen zur Einführung privater Nachweispflichten, wie etwa die Ausstellung von Fachunternehmer- und Eigentümererklärungen und ihre Vorlage bei Behörden, sowie Grundlagen für ein Tätigwerden des Bezirksschornsteinfegermeisters bei der Überwachung von Anforderungen der Energieeinsparverordnung an haustechnische Anlagen im Gebäudebestand.