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26.11.2009

(7. Sitzung)
Stand: 17.02.2010, 11:06 Uhr

Einsatz der Bundeswehr am Horn von Afrika (OEF/OAE)


30 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat über den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an den Operationen ENDURING FREEDOM (OEF) und ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) über den 15. Dezember 2009 hinaus bis zum 15. Dezember 2010 zu entscheiden.

Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt im Rahmen der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Der Angriff im Sinne des Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen war mit den Anschlägen des 11. September 2001 nicht abgeschlossen, sondern wurde fortgesetzt, hat auch in weiteren Anschlägen (z. B. in London oder Madrid) seinen Ausdruck gefunden und dauert bis heute an. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der am 8. Oktober 2009 verabschiedeten Resolution 1890 (2009), mit der er das Mandat von ISAF um ein weiteres Jahr verlängert hat, auch seine fortdauernde Unterstützung für die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen bekräftigt.

Die fortbestehende Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und die diese eindämmenden Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft erfordern daher auch weiterhin die Bereitstellung entsprechender militärischer Fähigkeiten mit Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Der Beschluss des Bundeskabinetts schreibt das bisherige OEF-Mandat hinsichtlich des Einsatzes der Bundeswehr am Horn von Afrika inhaltlich unverändert fort. Das Mandat schließt NATO Operationen im Rahmen von Operation Active Endeavour (0A1) mit ein.
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist nicht primär eine militärische Aufga¬be, Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen internationalen Foren wie den Vereinten Nationen, im Rahmen von 08 und Europäischer Union, aber auch im bilateralen Dialog für Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und seiner Ursachen einge-setzt.

Die internationale Gemeinschaft darf in ihren umfassenden Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der gesellschaftlichen, sozialen und ökonomischen Umstände, die das Entstehen von Terrorismus begünstigen, nicht nachlassen. Die Operation ENDURING FREEDOM sowie die Einsätze der NATO im Mittelmeer im Rahmen der Operation ACTIVE ENDEAVOUR sind ein angemessener militärischer Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Mit einer Personalobergrenze von 700 Soldaten ist Deutschland weiterhin in der Lage, das erforderliche Fähigkeitsprofil für den Anti-Terror-Einsatz am Horn von Afrika und im Mittelmeerraum abzubilden. Die Obergrenze stellt einerseits die Kräfte dar, die notwendig sind, uni hinreichend flexibel sowie angepasst an die Lage und den Auftrag operieren zu können. Sie demonstriert andererseits unseren Partnern das bündnisgerechte militärische Engagement Deutschlands bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Durch den Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften wird Terroristen am Horn von Afrika der Zugang zu Rückzugs- und Aktionsräumen und die Nutzung potenzieller Verbindungswege zu terroristischen Strukturen auf der arabischen Halbinsel erschwert.

Gleichzeitig wird ein Beitrag zum Schutz dieser für den Welthandel strategisch wichtigen Seepassage vor terroristischen Anschlägen geleistet. Gleiche Wirkung erzielen die NATO-See- und Seeluftstreitkräfte im Mittelmeer im Rahmen von OAE.