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  • Erwin Rüddel: ist nach einigen Fachgesprächen seit 7.30h jetzt im Gesundheitsausschuss und diskutiert über intern. Infektionsschutz und Drogenpolitik.
    08.02.2012 10:03 h
  • Jens Koeppen: Sorgen wir dafür, dass nach der #eidg ein #AIDG folgt! Ausschuss "Internet und digitale Gesellschaft" im #Bundestag http://t.co/qOlnvukR
    08.02.2012 10:03 h
  • Dorothee Bär: Kann auch ein Hauptausschuss sein RT @christiansoeder: Ein Unterausschuss Internet ist sinnvoll, ein Internetministerium ist noch sinnvoller
    08.02.2012 09:55 h
  • Erwin Rüddel: Für Nicht-Piraten“@RZChefredakteur: Heute eine ganze Seite über die #Piraten in RZPrint - unter der feinsinningen Kopfzeile "Politik extra"”
    08.02.2012 09:51 h
  • Dorothee Bär: Yeah! ;-) Party! RT @Schmidtlepp: 51% im Bund für Schwarz/Grün. Da freuen sich doch sicher alle Beteiligten.
    08.02.2012 09:47 h
08.02.2012

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Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz





Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Das Gesetz soll spätestens am 30. Juni 2009 in Kraft treten und enthält im Wesentlichen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz stellt einen wichtigen Baustein der Finanzmarktarchitektur zur Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen dar. Im Dezember 2008 haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1998 geeinigt, um die Mindestdeckung für Einlagen bereits ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 € und ab dem 3I. Dezember 2010 auf 100.000 € anzuheben. Die Auszahlungsfrist wird auf höchstens 30 Arbeitstage verkürzt. Die bisherige Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von 10 % wird abgeschafft.

Durch die Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes werden die Richtlinienbestimmungen fristgerecht in das deutsche Recht umgesetzt.

Des Weiteren hat die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenpaket vom 13. Oktober 2008 angekündigt, weitere Vorschläge zur 'Verbesserung der Einlagensicherung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention vor. Der Gesetzentwurf enthält die Verpflichtung der Entschädigungseinrichtungen, bei den ihnen zugeordneten Instituten regelmäßig Prü¬fungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls vorzunehmen und die Häufigkeit und die Intensität dieser Prüfungen an diesem Risiko auszurichten.

Ferner hat die aktuelle Finanzkrise gezeigt, dass leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland und das Vertrauen in ein funktionierendes Bankensystem sind. Aus diesem Grund enthält das Gesetz eine Neugestaltung der Regelungen über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen. Des weiteren ist vorgesehen, dass künftig Beiträge und Zahlungen der zugeordneten Institute, stärker risikoorientiert auszugestalten sind.

Außerdem wird die Zuordnung von Kapitalanlagegesellschaften zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) dahingehend erweitert, dass für Zuordnung künftig lediglich die Erlaubnis zur Erbringung der jeweiligen Dienstleistung des Investmentgesetzes entscheidend ist und damit eine Gleichbehandlung von Kapitalanlagegesellschaften mit anderen Instituten erreicht.

Schließlich wird der BaFin durch eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes ein umfassender Informationsaustausch mit ausländischen Stellen, die für die Beaufsichtigung von Märkten, an denen Strom, Gas und andere waren gehandelt werden, zuständig sind, ermöglicht. Durch Zusammenschlüsse und Kooperation in der europäischen Börsenlandschaft wird eine Änderung der Regelung zur Zusammenarbeit der BaFin mit Stellen im Ausland erforderlich.