Der Bundestag sagt, wo’s langgeht
Das Budgetrecht ist das „Königsrecht“ des Parlaments
Wer politisch etwas umsetzen will, braucht nicht nur Kreativität, die notwendigen demokratischen Mehrheiten oder persönliche Durchsetzungskraft – ohne den schnöden Mammon wird kaum eine politische Idee zur gesellschaftlichen Realität. Deshalb hat in einem Staat derjenige am meisten zu sagen, der darüber bestimmt, wofür wieviel ausgegeben wird. Das Haushaltsrecht gilt als das „Königsrecht“ des Parlaments. Es ist eine der zentralen Errungenschaften moderner Demokratien, dass nur die gewählten Abgeordneten über das Geld ihrer Bürger entscheiden dürfen.
In Deutschland wird in der Regel jedes Jahr im September, gleich nach der parlamentarischen Sommerpause, der
Haushaltsplan für das kommende Jahr in den Bundestag eingebracht. Vorgeschlagen wird dieser von der Bundesregierung auf der Grundlage der Ergebnisses des Arbeitskreises Steuerschätzung. Zuständig für die Aufstellung des Haushaltsplans ist das Bundesfinanzministerium.
© Bundesministerium der Finanzen
Die christlich-liberale Koalition hat in dieser Legislaturperiode eine Trendwende eingeleitet: Ein- und Ausgaben sollen einander wieder angenähert und die Verschuldung reduziert werden. Die neue
Schuldenbremse im Grundgesetz, nach der nur maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Kredite aufgewendet werden dürfen, greift. 2012 sollen die Ausgaben daher weiter reduziert werden.
Zudem schreibt das Finanzministerium erstmals den einzelnen Ministerien einen bestimmten
finanziellen Rahmen (PDF) vor, der vorher von Bundesregierung und Koalition abgestimmt wurde. Die Regierung beschließt außerdem einen längerfristigen Finanzplan, der die Budgets für die kommenden Jahre vorstrukturiert.
Auch wenn der Vorschlag aus der Bundesregierung kommt, wird der
Haushaltsausschuss des Bundestages bereits früh in die Planungen einbezogen. Wenn im September dann der Plan im Plenum eingebracht wird, stellen die jeweiligen Minister ihre Einzeletats, ihre Arbeitsschwerpunkte und -vorhaben im Bundestag ausführlich zur Debatte. Die Vorstellung des finanziell wenig ins Gewicht fallenden Etats für das Kanzleramt wird dabei traditionell zu einer Aussprache über die großen Linien der Regierungspolitik genutzt.
Anschließend wird das Haushaltsgesetz in die Ausschüsse verwiesen, federführend ist wiederum der Haushaltsausschuss. In einer zweiten Lesung, Ende November, werden die Änderungen noch einmal im Bundestag beraten. Schließlich wird das Budget insgesamt in einer dritten Lesung in namentlicher Abstimmung vom Bundestag beschlossen. Solch ein Haushaltsgesetz bringt es dann auf gut 2.500 Seiten.
Die Einnahmen für den Haushalt stammen aus den
Steuern, die der Staat erhebt, vor allem aus Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese werden auf Gemeinden, Länder und Bund verteilt. Daneben gibt es auch einige kleinere Steuern, etwa Tabak- oder Ökosteuer, die dem Bund allein zukommen.
Der größte Ausgabenposten ist der des Arbeits- und Sozialministeriums, hier wiederum die Rentenversicherung. An zweiter und dritter Stelle folgen die Ministerien für Verteidigung und Verkehr. Die Zinszahlungen für die bestehenden Schulden nehmen auch einen erheblichen Raum ein; mit knapp 40 Milliarden Euro belegen sie den vierten Platz im Ausgabenranking. 2012 sollen ca. 30 Milliarden Euro netto neu an Krediten aufgenommen werden. Bis 2015 soll sich die Summe halbieren, um so auch die Zinslast zu reduzieren und mehr Spielraum für notwendige Investitionen zu schaffen.
Insbesondere Bildung und Forschung sollen davon profitieren. Die Bundesregierung möchte in dieser Legislaturperiode zwölf Milliarden Euro mehr ausgeben.