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03.12.2009
Volker KauderEin schönes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Advent soll auf Weihnachten vorbereiten, sagt Volker Kauder mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenschlussgesetz. Wir haben in Deutschland eine christlich-abendländische Kultur – und der Staat hat trotz weltanschaulicher Neutralität eine Schutzpflicht für die geschützten Feiertage.
Hallo, hier ist wieder Volker Kauder und ich berichte aus meinem politischen Tagebuch.
In dieser Woche hat uns das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil überrascht. Ja, es war eine schöne Überraschung zum Start in den Advent. Es wurde nämlich beim Bundesverfassungsgericht beklagt, dass das Land Berlin an allen vier Adventssonntagen verkaufsoffene Sonntage genehmigt hat. Und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dies sei einfach zu viel.
Man könne an einigen Sonntagen durchaus Geschäfte, öffnen aber gerade im Advent sei darauf zu achten, dass wir - und so wörtlich - „in Deutschland eine christlich-abendländische Kultur haben“. Wann hat es eine solche Formulierung schon einmal in einem Urteil gegeben! Und das Bundesverfassungsgericht formuliert weiter, dass, obwohl der Staat weltanschaulich neutral sein müsse, er eine Schutzpflicht habe für das, was in der Verfassung, auch im Hinblick auf die geschützten Feiertage in der Weimarer Verfassung, die Gegenstand unserer Verfassung sind, was auch im Kalender als christlich-abendländische Tradition im Advent sichtbar werde.
Ja, das ist auch richtig so! Mancher in Berlin beklagt jetzt das großstädtisches Flair verloren gehe. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Jeden Tag kann 24 Stunden jedes Geschäft geöffnet sein in Berlin und an jedem Samstag sind die Geschäfte geöffnet. An den Sonntagen sind die Advent- und Weihnachtsmärkte in Betrieb. Da ist es nun wirklich nicht notwendig, dass auch an den Sonntagen vor Weihnachten Hunderttausende von Menschen in Geschäften arbeiten müssen.
Es soll der Advent auf Weihnachten vorbereiten. Auf etwas Ruhe und Besinnung - und da ist es doch gut, wenn am Sonntag im Advent nicht nur an umtriebigen Geschäftsbesuch gedacht wird.
Ein schönes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das noch einmal klarstellt, dass wir eine christlich-abendländische Kultur in unserem Land zu schützen haben.
Und in diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen 2. Advent.