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  • Dagmar G. Wöhrl: @marlenemortler ich weiß nicht, wer für die Einladungen zuständig war...das tut mir leid! Musst Dir die Ausstellung aber ansehen...
    25.05.2012 23:48 h
  • Dr. Stefan Kaufmann: Land will Mio. bei Museen sparen. Zuschüsse sollen um 20% gekürzt werden. Bei grün-rot hat wohl Buch "Kulturinfarkt" Eindruck hinterlassen.
    25.05.2012 23:34 h
  • Dr. Stefan Kaufmann: Jetzt endlich draußen :-) Und mitten in meinem Wahlkreis :-) #La Piazza am Charlottenplatz.
    25.05.2012 23:28 h
  • Marlene Mortler: @DWoehrl nochmal: frag mich warum ich keine Einladung zu diesem besonderen Festakt hatte. #Dürer
    25.05.2012 22:36 h
  • Marlene Mortler: Ich fand es auch unglaublich .“@Florian_Neuhann: Massentourismus und Stau am Mount Everest. Unglaubliche Bilder im #heutejournal #ZDF.”
    25.05.2012 22:25 h

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09.02.2012

(158. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:41 Uhr

Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze


45 Minuten

Der Entwurf enthält Regelungen darüber, wie die Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) in Deutschland umgesetzt werden. Die IGV sind das wichtigste internationale Rechtsinstrument im Zuständigkeitsbereich der Weltgesundheitsorganisation für den Schutz der Gesundheit vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass in Deutschland an fünf Seehäfen und fünf Flughäfen besondere Kapazitäten für den Gesundheitsschutz geschaffen werden, um im internationalen Handels-und Reiseverkehr auftretende Gesundheitsgefahren besser abwehren zu können.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen, mit denen in der Konsequenz aus den Erfahrungen mit der EHEC-Epidemie in Norddeutschland in 2011 das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz verbessert wird. Das Robert Koch-Institut soll künftig schneller über die infektionsepidemiologische Lage informiert sein. Die Meldepflicht für die Ärztinnen und Ärzte wird so gefasst, dass sichergestellt werden muss, dass die Meldung dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Arzt oder die Ärztin die Diagnose gestellt hat, zugeht. Die Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das Robert Koch-Institut werden so gefasst, dass die Übermittlung nicht mehr bis zu 16 Tage in Anspruch nehmen darf, sondern nur noch höchstens drei Tage. Außerdem werden die Weichen für bessere informationstechnologische Lösungen im Meldewesen gestellt.

Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze