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Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
25.05.2012

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Dr. Reinhard Brandl

Geboren am 01.08.1977 in Ingolstadt
römisch-katholisch
ledig

Mitglied des Dt. Bundestages seit 27.10.2009 (17. Wahlperiode)
Dipl.-Wirtschaftsingenieur

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
Verteidigungsausschuss
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union
Ausschuss für Kultur und Medien
Haushaltsausschuss
Petitionsausschuss
 


Ingolstadt

(Direkt gewählt im Wahlkreis 217)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-77971
Fax: 030/227-76558
E-Mail: reinhard.brandl@bundestag.de

Wahlkreis

 
Unterer Graben 77
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841/9380411
Fax: 0841/1656
E-Mail: reinhard.brandl@wk.bundestag.de


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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Es hätte eine fatale Signalwirkung in die Welt, wenn ausgerechnet die USA eine entsprechende Sperrinfrastruktur aufbauen würden. (...)
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    • (...) Ich werde voraussichtlich für die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) stimmen. Eine endgültige Entscheidung werde ich jedoch erst nach der Vorlage der entsprechenden Gesetzesentwürfe treffen. (...)
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    • (...) Die Abstimmung über die Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) hatte nicht die Genehmigung der Auszahlung einer weiteren Tranche für Griechenland zum Ziel. Vielmehr ging es darum, der EFSF Instrumente an die Hand zu geben, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Landes helfen können, einen finanziellen Flächenbrand zu verhindern. (...)
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    • (...) Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, erlaube ich mir jedoch, zu Ihrer Aussage Stellung zu nehmen, die Bundeswehr sei eine "fragwürdige Organisation". Die Bundeswehr ist eine Institution mit Verfassungsrang, die durch das Parlament kontrolliert wird und dessen Angehörige auf das Grundgesetz vereidigt sind. Ihre Bezeichnung der Bundeswehr als "fragwürdige Organisation" ist vor diesem Hintergrund zurückzuweisen. (...)
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    • (...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken, kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Für Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, haftet ausschließlich der Inhaber einer Kernanlage gemäß dem Pariser Atomhaftungsübereinkommen in Verbindung mit §§ 25ff. des Atomgesetzes (AtG). Andere Personen als der Inhaber, zum Beispiel Zulieferer, können zum Schadensersatz nicht herangezogen werden (sog. rechtliche Kanalisierung der Haftung auf den Inhaber). (...)
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