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25.05.2012

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Dr. Michael Paul

Geboren am 10.02.1964 in Jugenheim
evangelisch
verheiratet

Mitglied des Dt. Bundestages seit 27.10.2009 (17. Wahlperiode)
Volljurist

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
1. Untersuchungsausschuss "Gorleben" (17. WP)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
 
Stellvertretendes Mitglied
Innenausschuss
 


Köln II

(Direkt gewählt im Wahlkreis 95)
Nordrhein-Westfalen


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-71368
Fax: 030/227-76360

Wahlkreis

 
Hauptstraße 71-73
50996 Köln
Tel.: 0221/93 72 6000
E-Mail: michael.paul@wk.bundestag.de


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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.07.2011, in dem Sie Kritik an vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro äußern. Ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre Sorgen über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung nachvollziehen kann. (...)
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    • (...) Zunächst möchte ich vorausschicken, dass der Tierschutz in der Politik der Unionsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Wir brauchen hier keinen Vergleich zu scheuen. (...)
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    • (...) Deshalb begrüße ich die Entscheidung der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel, in diesem Lichte alle deutschen Reaktoren innerhalb der nächsten drei Monate einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Acht Reaktoren, davon die sieben ältesten, werden dazu für diesen Zeitraum vom Netz genommen und im Stillstand untersucht. (...)
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    • (...) Grundsätzlich halte ich den Gedanken der UN-Korruptions-Konvention (UNCAC), die Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens durch Zuwendung von Geld oder Versprechung sonstiger Vorteile unter drastische Strafen zu stellen, für vollkommen richtig. (...)
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    • (...) Soweit ich in Erfahrung bringen konnte – ohne dass mir alle Einzelheiten Ihres Falles vorliegen - hat sich die BKK grundsätzlich korrekt verhalten. In der Gesetzlichen Krankenkasse wird immer nur in die Zukunft verbeitragt; Damit ist es nicht möglich, rückwirkend Beiträge zu erstatten. Grundsätzlich hat jedoch die Krankenkasse die Möglichkeit, Beitragsstundungen zu vereinbaren. (...)
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