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Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
25.05.2012

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Dr. Maria Flachsbarth

Vorsitzende des 1. Untersuchungsausschusses (Gorleben)
Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften
Beisitzerin im Fraktionsvorstand


Geboren am 02.06.1963 in Lünen
römisch-katholisch
verheiratet
2 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 17.10.2002 (15. Wahlperiode)
Tierärztin

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
1. Untersuchungsausschuss "Gorleben" (17. WP) (Vorsitzende)
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 


Hannover-Land II

(Landesliste Niedersachsen)
Niedersachsen


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-74666
Fax: 030/227-76666
E-Mail: maria.flachsbarth@bundestag.de

Dr. Maria Flachsbarth
Bildquelle:
Ossenbrink
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Walderseestr. 21
30177 Hannover
Tel.: 0511/2282348
Fax: 05511/2282351
E-Mail: maria.flachsbarth@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Das Rederecht aller Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verbürgt; dieses kann durch die Geschäftsordnung des Bundestages selbstverständlich nicht aufgehoben werden. (...) In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf die bereits bestehenden, detailliert verfassten Vorschriften über das Rederecht nach den §§ 35 ff. der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT) aufmerksam machen, wonach die Redezeit für alle Redner begrenzt ist. Auch für Mitglieder der Bundesregierung oder des Bundesrates gibt es kein unbegrenztes Rederecht, s. § 35 Abs. (...) Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wird es eine Neuregelung des Rederechts zunächst nicht geben. Alle Bundestagsfraktionen haben sich jedoch darauf geeinigt, eine einvernehmliche Regelung zu finden, die dem Rederecht des einzelnen Abgeordneten ein hohes Gewicht beimisst und die Funktionsfähigkeit des Parlaments ermöglicht. (...)
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    • (...) Im Übrigen halte ich allerdings das Wort "Maulkorb" der Kritiker für zu weitgehend. Denn auch wenn zur Debatte stand, sog. "Abweichlern" die Redezeit zu kürzen, haben auch wir Abgeordneten vielfältige Möglichkeiten, unsere Ansicht kundzutun, etwa in den Fraktionssitzung, den Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzungen oder durch die Presse. (...)
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    • (...) Es eine Selbstverständlichkeit, dass auch ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto Renten beziehen müssen, obwohl sie damals keine Beiträge in die Rentenversicherungen einzahlen konnten. Dies könnte für Ihre Ansicht sprechen, diese Leistungen als sog. versicherungsfremde Leistungen anzusehen, die aus Steuermitteln mithilfe der zusätzlichen Bundeszuschüssen zu finanzieren wären. (...)
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    • (...) Im Laufe der Jahrzehnte wurde der Rentenversicherung nicht nur die Leistung der Renten an die Empfänger der gesetzlichen Renten aufgetragen, sondern auch eine Reihe allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben übertragen, deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) obliegt und nicht allein dem kleineren Kreis der Beitragspflichtigen. Den vom Bund gewährten steuerfinanzierten Zuschüssen zur Rentenversicherung kommt somit auch der Ausgleich dieser gesamtgesellschaftlich gewollten Ausgaben zu. (...)
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    • (...) Dabei bleibt unbestritten, dass die Folge der zivilrechtlichen Privatautonomie auch extreme Auswüchse annehmen kann – ob es um den "Verdienst" von Profi- Fußballspielern, TV-Moderatoren, Musikkünstlern oder eben Spitzenmanagern der Wirtschaft geht. (...)
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