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25.05.2012

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Dr. Joachim Pfeiffer

Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie


Dr. Joachim Pfeiffer
Bildquelle:
Dogma 360 Communications/Tom Bilger
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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Die Stabilität unserer Gemeinschaftswährung und die Stabilitätskultur in der Eurozone sind heute unbestritten. Der Euro ist die konsequente und notwendige Fortführung des europäischen Integrationsprozesses. (...)
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    • (...) Sie können zudem versichert sein, dass ich mir eventuelle Änderungen ganz genau anschaue, denn einer Selbstentmündigung werde ich garantiert nicht zustimmen. (...)
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    • (...) Abschließend weise ich darauf hin, dass auch ich eine kernwaffenfreie Welt dem vorherrschenden atomaren Patt verfeindeter Staaten vorziehe. Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn Israel sich den internationalen Abrüstungsbestrebungen anschließen würde. (...)
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    • (...) Der im Jahr 2012 stark ansteigende Refinanzierungsbedarf mehrerer Mitgliedstaaten, die nachlassende konjunkturelle Entwicklung sowie die verschärften Eigenkapitalanforderungen an die Banken erhöhen erneut das Risiko von Zuspitzungen an den Finanzmärkten. Mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz, welches am 26. Januar 2012 im Deutschen Bundestag – auch mit meiner Stimme – beschlossen wurde, nehmen wir unseren Teil der europäischen Verantwortung wahr und liefern unseren deutschen Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungseffekten in der Währungsunion. (...)
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    • Ich antworte mit einem Gegenzitat aus dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats für Wirtschaft von November 2011, der sich ebenfalls explizit dafür ausgesprochen hat, den betroffenen Zeitarbeitsunternehmen Vertrauensschutz für die Zeiten vor der Urteilsverkündung zuzuerkennen. Hier ein Auszug aus dem Jahresgutachten: "Nach Ansicht des Sachverständigenrates sollte den betroffenen Zeitarbeitsunternehmen ein Vertrauensschutz für die Zeiten vor der Urteilsverkündung zuerkannt werden. [...] Das vom BAG angewandte Kriterium zur Feststellung einer Tariffähigkeit ist nach seinem eigenen Bekunden sowie gemäß der Auffassung der juristischen Literatur neu [...]. (...)
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