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Abgeordnete / A bis Z / Namentliche Abstimmungen
25.05.2012

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25.05.2012
Abstimmungsverhalten: ja
<1 von 264>
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo
 
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag
der Bundesregierung

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Drs. 17/9505 und 17/9768
CDU/CSU
ja 222 | 99,55%
Namensliste
nein 1 | 0,45%
Namensliste
enthalten 0 | 0,00%
SPD
ja 120 | 97,56%
nein 0 | 0,00%
enthalten 3 | 2,44%
FDP
ja 88 | 98,88%
nein 1 | 1,12%
enthalten 0 | 0,00%
DIE LINKE.
ja 0 | 0,00%
nein 67 | 100,00%
enthalten 0 | 0,00%
GRÜNE
ja 56 | 90,32%
nein 1 | 1,61%
enthalten 5 | 8,06%
Gesamtergebnis
486 70 8

 
ja 486 | 86,17%
nein 70 | 12,41%
enthalten 8 | 1,42%
  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Polizeieinsätze anlässlich von Fußballbundesligaspielen und die Frage, wer die Kosten trägt, fallen in die Zuständigkeit der Länder. Nach geltendem Landesrecht ist eine finanzielle Beteiligung von Verbänden und Vereinen an den Kosten für Polizeieinsätze wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Grundsätzlich können die zuständigen Länder zwar eine Gebührenpflicht für individuell zurechenbare Verwaltungsleistungen im Verordnungswege schaffen. (...)
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    • (...) Im konkreten Fall von Frau Julija Timoschenko hat die Bundesregierung der ukrainischen Regierung wiederholt deutlich gemacht, dass der Umgang mit der ukrainischen Oppositionsführerin nicht europäischen Demokratie- und Menschenrechtsstandards entspricht. Dies wiegt umso schwerer, als die EU derzeit über die Unterzeichnung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens nachdenkt. (...)
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    • (...) Die angestoßenen Überlegungen zur Handhabung des Rederechts im Parlament waren nötig geworden, da in der gegenwärtigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein eindeutiger Passus hierzu fehlte. Es steht dort lediglich unter § 35 Absatz 1 Satz 1: "Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt." Eine Ausnahmeregelung, welche es dem Bundestagspräsidenten bzw. der -präsidentin ausdrücklich erlaubt, hiervon abzuweichen, sieht die gegenwärtige Geschäftsordnung nicht vor. (...)
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    • (...) Die Problematik aus dem Umfeld kurdisch-libanesischer Großclans stammender deliktisch auffälliger Personen ist seit längerem bekannt. (...)
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    • (...) Damit sind die Arbeitgeber bis an die Schmerzgrenze gegangen. Mit dem Abschluss liegen wir im Rahmen aktueller Tarifergebnisse. Und zwar ohne Schlichtung und weitere Streiks. (...)
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