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25.05.2012

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Dr. Günter Krings

Stellvertretender Vorsitzender


Geboren am 07.08.1969 in Mönchengladbach-Rheydt
evangelisch
ledig

Mitglied des Dt. Bundestages seit 17.10.2002 (15. Wahlperiode)
Rechtsanwalt

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Kultur und Medien
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
 


Mönchengladbach

(Direkt gewählt im Wahlkreis 110)
Nordrhein-Westfalen


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-73060
Fax: 030/227-76058
E-Mail: guenter.krings@bundestag.de

Dr. Günter Krings

Wahlkreis

 
CDU-KV, Regentenstr. 11
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161/247296
Fax: 02161/247299
E-Mail: guenter.krings@wk.bundestag.de

  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten unter anderem für den Internationalen Währungsfond (IWF), die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB). (...)
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    • (...) Die Frage nach der Zahlung des Ehrensolds ist daher streng juristisch zu prüfen, aber keine politische Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass aufgrund der kurzen Amtszeit nicht die gleiche Ausstattung gewährt werden sollte wie bei Bundepräsidenten, die ihr Amt fünf oder zehn Jahre ausgeübt haben. (...)
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    • (...) Das Dreiländereck zwischen Brasilien, Argentinien und Paraguay hat sich zu einem der wichtigsten globalen Umschlagplätze zur Finanzierung des islamischen Terrorismus entwickelt. Ein Großteil des Geldes stammt aus Raubkopien, die auf den international gesuchten Terroristen Assad Ahmad Barakat zurückgehen. (...)
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    • (...) Nach dem üblichen Verfahren sind die Beratungen der Bundesregierung zu ACTA damit abgeschlossen. Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die eine Änderung dieses Beschlusses rechtfertigen. (...)
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    • (...) Letztendlich muss jeder Gesetzestext ausgelegt und für jeden Einzelfall neu interpretiert werden. Ich kann verstehen, dass Gesetzestext und auch der ACTA-Vertrag für ungeschulte Augen nur schwer verständlich sind. (...)
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