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22.02.2012

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Dr. Christian Ruck

Stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender


Geboren am 24.12.1954 in Augsburg
römisch-katholisch
verheiratet
4 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 20.12.1990 (12. Wahlperiode)
Dipl.-Ökonom

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
 


Augsburg-Stadt

(Direkt gewählt im Wahlkreis 252)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-79031
Fax: 030/227-76977
E-Mail: christian.ruck@bundestag.de

Wahlkreis

 
Heilig-Kreuz-Straße 24
86152 Augsburg
Tel.: 0821/511644
Fax: 0821/36751
E-Mail: christian.ruck@wk.bundestag.de


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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
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    • (...) Ich begrüße die Entscheidung ausdrücklich die vom Bundesverkehrsministerium geplante Ausweitung der LKW-Mautpflicht auf vierstreifige Bundesstraßen. Gleichzeitig fordere ich allerdings eine angemessene Beteiligung der Kommunen an den daraus zu erwartenden zusätzlichen Mauteinnahmen. (...)
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    • (...) Ich gehe daher davon aus, dass es keine Sonderregelung für einzelne Euro-Staaten geben wird und Deutschland daher auch nicht im Notfall für das unsolidarische Verhalten anderer Euro-Partner wird aufkommen müssen. (...)
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    • Wenn das deutsche Volk, vertreten durch seine gewählten Parteien, einen anderen Staatsaufbau mehrheitlich wünscht, dann ist das urdemokratisch, die Verfassung auch zu ändern - evtl. weil sich unsere Formen des Zusammenlebens im Laufe der Jahrzehnte ändern, siehe Internet und Globalisierung. (...) Zum Schutze vor allzu radikalen Veränderungen wurde jedoch die Ewigkeitsklausel in Artikel 79 Abs. (...)
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    • (...) Bei der Prüfung, ob diese Bedingungen durch den Vorschlag der Regierung von Ecuador erfüllt sind, ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu dem Schluss gekommen, dass dies gegenwärtig nicht der Fall ist. Nicht überzeugen konnten dabei insbesondere die Regelungen zur Mittelverwendung der in den Treuhandfonds bei UNDP einzuzahlenden Gelder für den konkreten Naturschutz sowie die Frage, wie die Regierung von Ecuador garantiert, dass tat­sächlich dauerhaft die Ölförderung unterbleibt. Angesichts einer oftmals politisch instabilen Lage in Ecuador ist die Frage, in welcher Weise eine Entscheidung einer amtierenden Regierung über eine lange Zukunft Bestand haben kann, sicher nicht zu vernach­lässigen. (...)
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