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Abgeordnete / A bis Z / Stammdaten/Kontakt
10.02.2012

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Dorothee Bär

Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretende Generalsekretärin der CSU


Geboren am 19.04.1978 in Bamberg
römisch-katholisch
verheiratet
2 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages 17.10.2002 - 18.10.2005 (15. Wahlperiode)
und seit 23.11.2005 (16. Wahlperiode)
Dipl.-Politologin, Journalistin

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Kultur und Medien
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Gesundheit
Verteidigungsausschuss
 


Bad Kissingen

(Direkt gewählt im Wahlkreis 248)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-74082
Fax: 030/227-76082
E-Mail: dorothee.baer@bundestag.de

Dorothee Bär
Bildquelle:
Frank Ossenbrink
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Erhardtstr. 17
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971/78570470
Fax: 0971/78570479


  • Twittermeldungen
    • @ManuelHoeferlin Du weißt nicht mit wem ich gestern den Abend verbracht habe! Und Schwupps - #Acta weg!
      10.02.2012 16:10 h
    • :-) RT @gelsen: Es ist Freitag :-) Woher ich das weiß? Na, der Brief aus Bärlin von @dorobaer kam bei mir an :-)
      10.02.2012 16:08 h
    • Dazu brauche ich doch keine Klassensprecher! :-) RT @fasel: in Wahrheit haben @dorobaer und Gruppe anonymer Klassensprecher #ACTA gekippt
      10.02.2012 13:37 h
    • Mein Einsatz hat sich gelohnt! Bundesregierung unterzeichnet #Acta nicht! Special Thanks an @CSU_net
      10.02.2012 13:36 h
    • @Wohli Und? Too many details?!? ;-)
      09.02.2012 23:59 h
  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • Ich sehe keine Lösung mehr, die ohne Gesetze auskommt, denn: Die massive Unterrepräsentanz von Frauen in den Top-Positionen der großen Unternehmen ist seit zehn Jahren unverändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unverbindliche Selbstverpflichtungen und Lippenbekenntnisse nicht helfen. (...)
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    • (...) Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, mit denen die Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, durchgesetzt werden können. Die Befristung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das 12. Lebensjahr des Kindes rührt tatsächlich daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Zahlungen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu gewähren, weil auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres Kinder oft noch eine besondere Zuwendung durch den alleinerziehenden Elternteil benötigen. (...)
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    • (...) Ebenfalls als ungültig gilt der Stimmzettel, wenn Vorbehalte oder Ergänzungen festgehalten werden. Damit steht jedem Wähler bereits jetzt frei, seine Stimme bewusst keiner Partei zu geben und trotzdem aktiv an der Wahl teilzunehmen. (...)
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    • (...) Ich bedaure sehr, dass Sie offensichtlich meine Äußerungen zur Gleichstellungspolitik völlig missverstanden haben – oder sie missverstehen möchten. Ich stehe selbstverständlich hinter der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zur Neuregelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern. (...)
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    • (...) Dass ich eine Position zur Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern habe, wissen Sie. Ich habe Sie Ihnen und anderen gegenüber ja schon mehrfach erläutert. (...)
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