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25.02.2010

(24. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:30 Uhr

Direktzahlungen-Verpflichtungen


30 Minuten

Mit dem Änderungsgesetz soll das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz an Änderungen in den zugrundeliegendenen europäischen Verordnungen angepasst werden. Inhaltlich geht es dabei insbesondere um

  • die formale Umsetzung der neuen Cross-Compliance-Verpflichtungen im Bereich Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz und um
  • die Einbeziehung bestimmter Beihilfen im Weinsektor in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Dabei wird das EU-Recht 1:1 umgesetzt.

Daneben wird eine Klarstellung in Bezug auf den Erhalt von. Dauergrünland vorgenommen und die im Gesetz enthaltene Verordnungsermächtigung im Sinne einer Verfahrenserleichterung geändert (Ministerverordnung mit Einvernehmen des BMU und des BMF statt Regierungsverordnung).

Direktzahlungen-Verpflichtungen