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25.05.2012

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Christian Schmidt

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung


Geboren am 26.08.1957 in Obernzenn
evangelisch
verheiratet
2 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 20.12.1990 (12. Wahlperiode)
Rechtsanwalt


Fürth

(Direkt gewählt im Wahlkreis 243)
Bayern


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-71630
Fax: 030/227-76962
E-Mail: christian.schmidt@bundestag.de

Christian Schmidt
Bildquelle:
Dagmar Pfänder
Creative Commons License
Dieses Foto ist unter einer Creative Commons-Lizenz (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland) lizenziert.

Wahlkreis

 
Ansbacher Str. 20
91413 Neustadt a.d. Aisch
Tel.: 09161/7647
Fax: 09161/876883
E-Mail: christian.schmidt@wk.bundestag.de


  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) VN-Sicherheitsratsresolutionen sind völkerrechtlich bindend. Die NATO-geführte Operation UNIFIED PROTECTOR, die das Bündnis gemeinsam mit den Partnerstaaten Katar, Jordanien, Marokko, Schweden und den Vereinigten Arabischen Emiraten durchführte, diente der Durchsetzung der genannten Resolution 1973 (2011). (...)
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    • (...) Mit der derzeit in Umsetzung befindlichen Neuausrichtung der Bundeswehr stehen die Streitkräfte in einem breiten Fähigkeitsspektrum für alle Aufgabenstellungen in angemessenem Umfang bereit und sind differenziert durchhaltefähig einsetzbar. Damit ist die Bundeswehr ein zukunftsfähiges Instrument deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (...)
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    • (...) Wir werden Familien weiter stärken und die Wahlfreiheit für unterschiedliche Lebensmodelle weiter verbessern. Mit dem Betreuungsgeld ist diese Wahlfreiheit gesichert. Die Koalition wird deshalb ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das 2. und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes einführen. (...)
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    • (...) Das Grundgesetz ist eine sehr gute Verfassung und auch legitimiert. Im Übrigen gibt Art. 146 GG niemandem eine Verpflichtung auf, eine neue Verfassung anzustreben, etwa weil das Grundgesetz ohne Volksabstimmung zustande gekommen ist. Dies ist aus der Gründungs- und Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar und tadellos. (...)
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    • (...) Als Haus- oder Wohnungseigentümer haben Sie in Zukunft (nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31.12.2012) grundsätzlich die Wahl, welchen Schornsteinfeger Sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. (...)
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