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16.12.2009

(11. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:24 Uhr

Bundeswehr-Einsatz ALTHEA in Bosnien und Herzegowina


30 Minuten

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009

Die Bundesregierung hat beantragt, sich weiterhin mit bewaffneten Streitkräften an der EU-geführten Operation „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina zu beteiligen.
 
Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von „ALTFIFA“ erfolgt unverändert auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihrer Folgeresolutionen. Das Mandat, welches der Deutsche Bundestag erstmalig am 26. November 2004 beschlossen hat, wird unter Herabsetzung der Personalobergrenze von 2.400 auf 900 Soldatinnen und Soldaten fortgeschrieben.
 
Zuletzt stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung vom 8. November 2006 zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an „ALTHEA“ am 30. November 2006 zu.
 
Die militärische Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina kann derzeit als grundsätzlich stabil eingestuft werden. Die innenpolitische Lage ist jedoch weiterhin fragil und birgt weitere Risiken. Die Parteien mit ihren ethnisch bestimmten Agenden blockieren weiterhin Reformen und verhindern die Funktionalität des Gesamtstaates. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat daher in Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009 die Mitgliedstaaten für weitere zwölf Monate zur Fortführung einer multinationalen Stabilisierungstruppe, (EUFOR ALTHEA) sowie der NATO-Präsenz in Bosnien und Herzegowina autorisiert.
 
Im Rahmen der politisch fragilen Lage bleibt es das Ziel von Operation „ALTHEA", an der sich die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig im Land mit etwa 140 von derzeit insgesamt 2.000 europäischen Soldaten beteiligt, auch weiterhin für die Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina zu sorgen und den Hohen Repräsentanten mit seinen exekutiven Sondervollmachten zu unterstützen. Darüber hinaus stellt die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit den Streitkräften Österreichs ein Reservebataillon von 600 Soldatinnen und Soldaten, das im Falle einer etwaigen Lageveränderung in das Einsatzgebiet verlegt werden kann. In Anbetracht der aktuellen Lageeinschätzung des Lenkungsausschusses des Friedensimplementierungsrats und mit Blick auf die im Herbst 2010 anstehenden Wahlen in Bosnien und Herzegowina ist nicht absehbar, wann die Voraussetzungen für eine Schließung des Büros des Hohen Repräsentanten vorliegen werden. Das Amt des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, der die Umsetzung der zivilen Aspekte des Dayton-Friedensabkommens überwacht, bleibt daher vorerst erhalten.
 
Für den Fall einer Schließung des Büros des Hohen Repräsentanten wird, unter Berücksichtigung der (sicherheits-)politischen Lageentwicklung, in den EU-Gremien eine Weiterentwicklung von „ALTHEA“ in eine nicht-exekutive Beratungs- und Unterstützungsoperation mit insgesamt ca. 200 Soldatinnen und Soldaten angestrebt, die Bosnien und Herzegowina beim weiteren Aufbau seines Verteidigungsministeriums und seiner Streitkräfte beraten soll und an der sich die Bundesregierung mit Fähigkeiten in angemessenem Umfang zu beteiligen beabsichtigt. Es ist zu erwarten, dass sich der Rat unter schwedischer und spanischer EU-Präsidentschaft mit der Frage der Weichenstellung zur Vorbereitung einer solchen nicht-exekutiven Folgeoperation befassen wird.
 
Im Lichte der Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina beschließt die Bundesregierung eine Fortsetzung des Einsatzes bei einer Senkung der Obergrenze auf bis zu 900 einzusetzende deutsche Soldatinnen und Soldaten; im übrigen bleibt das Mandat unverändert.
Bundeswehr-Einsatz ALTHEA in Bosnien und Herzegowina