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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:35 Uhr
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina
30 Minuten
Am 2. Dezember 2004 übernahm die Europäische Union in Bosnien und Herzegowina das Kommando über die dort stationierte Friedenstruppe. Die Operation ALTHEA der EUFOR ist die bislang größte militärische Operation der Union.
Auftrag Einsatzkontingentes ist die militärische Absicherung des Friedensvertrages von Dayton. Darüber hinaus gewährleisten die Soldaten Bewegungsfreiheit für internationale Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen. Schließlich überwacht EUFOR die Einhaltung der Rüstungskontrollabkommen für Bosnien und Herzegowina.
Die Bundesregierung hat beantragt, sich weiterhin mit bewaffneten Streitkräften an der EU-geführten Operation „ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina zu beteiligen.
Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von „ALTHEA" erfolgt unverändert auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ihrer Folgeresolutionen. Das Mandat, welches der Deutsche Bundestag erstmalig am 26. November 2004 beschlossen hat, wird unter Absenkung der personellen Obergrenze auf 800 Soldatinnen und Soldaten fortgeschrieben.
Zuletzt stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag der Bundesregierung vorn 10. November 2010 zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an „ALTHEA" am 2. Dezember 2010 zu.
Die militärische Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina ist derzeit grundsätzlich stabil. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird voraussichtlich in seiner Resolution zu Bosnien und Herzegowina, die im November 2011 erwartet wird, die Bereitschaft der EU begrüßen, Bosnien und Herzegowina bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds im Land zu unterstützen und die Mitgliedstaaten voraussichtlich zur Fortführung einer multinationalen Stabilisierungstruppe (EUFOR ALTHEA) sowie der NATO-Präsenz in Bosnien und Herzegowina autorisieren.
Deutschland beteiligt sich gegenwärtig im Land mit etwa 15 von derzeit insgesamt 1.300 internationalen Soldatinnen und Soldaten an der Operation ALTHEA. Zur Durchführung ihres Auftrages können die Soldatinnen und Soldaten nach wie vor durch Angehörige der Bundeswehr im Zivilstatus unterstützt werden. Hauptziel bleibt es, die bosnisch-herzegowinischen Organe bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds in Bosnien und Herzegowina zu unterstützen. Ferner stellt die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit den Streitkräften Österreichs ein Reservebataillon. Darüber hinaus können Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorübergehend auf temporären Dienstposten in Bosnien und Herzegowina eingesetzt werden, etwa zur logistischen Unterstützung. Insgesamt werden somit etwa 750 Soldatinnen und Soldaten in Deutschland bereitgehalten, die zur vorübergehenden Unterstützung oder im Falle einer Lageverschlechterung zur kurzfristigen Verstärkung in das Einsatzgebiet verlegt werden können.
Deutschland strebt - eine weiterhin stabile Sicherheitslage und einen Konsens in der EU vorausgesetzt - eine Weiterentwicklung von „ALTHEA" in eine nichtexekutive Beratungs- und Unterstützungsmission mit insgesamt ca. 200 Soldatinnen und Soldaten an, die Bosnien und Herzegowina beim weiteren Aufbau seines Verteidigungsministeriums und seiner Streitkräfte beraten soll. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich an dieser Beratungs- und Unterstützungsmission in angemessenem Umfang zu beteiligen. Zunächst wurde dazu eine Ausbildungs- und Beratungskomponente innerhalb der bestehenden Operation „ALTHER" aufgebaut, die am 10. September 2010 ihre volle Einsatzbereitschaft erreicht hat. Deutschland wird ab Ende des Jahres 2011 seine Beteiligung in Bosnien und Herzegowina auf die Unterstützung dieser Komponente fokussieren.
Im Lichte der Entwicklungen in Bosnien und Herzegowina beschließt die Bundesregierung eine Fortsetzung des Einsatzes mit unverändertem Mandat und bei Absenkung der personellen Obergrenze von 900 auf 800 Soldatinnen und Soldaten.