5.a) Erste Beratung SPD
Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigungsdatenschutzgesetzt - BDatG)
- Drs
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Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
In dieser Debatte sind uns nun schon einige zeithistorische Forschungsergebnisse zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz präsentiert worden. Der Kollege Olaf Scholz hat die Debatte eröffnet, indem er über die Zeit der Großen Koalition gesprochen hat, in der er selber als Bundesminister Verantwortung getragen hat. Er hätte auch, weil er schon damals dem Deutschen Bundestag angehört hat, mit dem Jahr 2002 anfangen können; denn damals haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen die zweite Auflage ihrer rot-grünen Koalition begonnen und in ihrer damaligen Koalitionsvereinbarung festgehalten, dass der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz verankert werden soll. Wie wir alle wissen, ist daraus nichts geworden. Deswegen mein erster Ratschlag an die verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten und vom Bündnis 90/Die Grünen, auch an den neuen Kollegen, der eben gesprochen hat: Ich würde mich mit der Äußerung „Jetzt muss aber schnell gehandelt werden!“ etwas zurückhalten, wenn man aus der eigenen Koalitionsvereinbarung 2002 zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz nichts gemacht hat.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Herr Kollege Scholz, weil Sie und andere Redner auf die Bemühungen und Beratungen in der Großen Koalition gemeinsam mit uns, den Christdemokraten und den Christlich-Sozialen, zu sprechen gekommen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass in der Kabinettssitzung am 18. Februar das Ergebnis des Spitzengesprächs, das schon erwähnt worden ist, mit folgendem Ergebnis thematisiert worden ist - ich zitiere -:
Angesichts der Komplexität eines solchen Vorhabens geht die Bundesregierung aber davon aus, dass die Arbeiten erst in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können.
Das heißt, die Einschätzung, dass wir noch in der vergangenen Legislaturperiode wirklich etwas zustande bringen, war bereits am 18. Februar im Kabinett zumindest infrage gestellt worden. Deshalb, glaube ich, sollten wir jetzt einmal langsam die zeithistorischen Erörterungen zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz abschließen und uns der Zukunft zuwenden.
Fakt ist, dass diese neue Koalition aus CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsprogramm festgeschrieben hat: Wir wollen den Arbeitnehmerdatenschutz umfassend regeln, und wir wollen das dadurch tun, dass wir den Arbeitnehmerdatenschutz in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes ausgestalten. Nun ist schon in einigen Debattenbeiträgen bereits vorgetragen worden, dass man es nur richtig machen könne, wenn man ein eigenes Gesetz vorlege. Aber ich glaube, der Hinweis vom Kollegen Scholz in seiner Eingangsrede ist vollkommen richtig: Es kommt nicht auf den Ort an, es kommt auf den Inhalt und darauf an, dass wir wirklich verlässliche, klare, eindeutige Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz ins Gesetz schreiben. Ob das ein eigenes Gesetz ist oder ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz, ist eine zweitrangige Frage. Es ist vielleicht aber durchaus eine Frage für die praktische Anwendung.
(Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)
Je mehr Einzelgesetze wir haben, desto unübersichtlicher wird es.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Man soll auch an den normalen Bürger und nicht nur an den Fachjuristen denken. Der normale Bürger ist froh, wenn er weiß: Die Vorschriften, die mich betreffen, und meinen Schutz vor Datenschnüffelei finde ich in einem Gesetz, in dem etwas Qualifiziertes zum Arbeitnehmerdatenschutz steht. - Deswegen ist unser Weg richtig.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Nun werden im Arbeitsleben in unterschiedlichen Bereichen Daten gesammelt und verwertet, die besonders schutzwürdig sind. Internet und E-Mail-Verkehr hinterlassen Spuren in den betrieblichen Archivsystemen, Gesundheitsdaten werden von unterschiedlichen Stellen, manchmal auch im Vorstellungsgespräch, abgefragt, Videoüberwachung von Firmen, Anlagen und Geschäftsräumen ist heute weit verbreitet. Mit elektronischen Betriebs- und Dienstausweisen wird das Kommen und Gehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert. In sogenannten Skill-Datenbanken werden Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen von Mitarbeitern zum Teil konzernweit verwaltet. Unser erklärtes Ziel ist, allen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Datenschutzniveau zu sichern und den Missbrauch privater Daten zu verhindern.
Ein Hinweis, den man in einer solchen Debatte geben sollte: Bezüglich Datenschutz muss jeder bei sich selbst anfangen. Es ist erstaunlich, was etliche Mitbürgerinnen und Mitbürger alles ins Netz stellen. Eine Umfrage des Verbraucherschutzministeriums hat ergeben, dass das diejenigen, die Personalentscheidungen treffen, längst entdeckt haben. Sie lesen nicht nur die schriftlich eingesandten Unterlagen, sondern recherchieren auch im Netz. Aus dieser Umfrage des Ministeriums ist hervorgegangen, dass ein Viertel der Unternehmen gesagt hat: Wir haben Bewerber wegen der Daten, die wir im Netz gefunden haben, nicht genommen. Umgekehrt gilt aber auch, dass 56 Prozent der Unternehmen erklärt haben: Wir haben Bewerber gerade deswegen genommen, weil wir im Netz interessante Informationen über sie gefunden haben. Jeder sollte beim Datenschutz also bei sich selbst anfangen und sich die Frage stellen: Welche Daten über mich selbst stelle ich ins Netz?
Das kann natürlich nicht genügen. Der Arbeitnehmerdatenschutz muss - das ist schon mehrmals betont worden - verbessert und gestärkt werden. Die Achtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte ebenso zu den guten und fairen Arbeitsbedingungen gehören wie gerechte Bezahlung und Chancengleichheit. Ein guter Beschäftigtendatenschutz erhöht zudem die Motivation, trägt und fördert die Arbeitszufriedenheit und bedeutet einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil.
Ich möchte noch einmal, an die Opposition gerichtet, sagen: Es ist nett, dass Sie, Sozialdemokraten und Grüne, heute einen Gesetzentwurf und einen Antrag vorlegen. Kaum ist man nicht mehr in Regierungsverantwortung, lässt sich zu diesem Thema offensichtlich sehr leicht etwas vorlegen.
(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schon vier Jahre lang nicht mehr in der Regierung!)
- Bei Ihnen ist es vier Jahre her. Bei den Sozialdemokraten ist es erst wenige Wochen her.
(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sind schon eine Weile in der Regierung! Dann mal los!)
Ich bin zuversichtlich, dass uns der Bundesinnenminister in einem angemessenen Zeitraum einen soliden, fundierten Entwurf für eine gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes vorlegen wird. In der Tat ist die Zeit des Jammerns und Redens vorbei. Wir tun jetzt etwas.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)