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08.07.2010

(55. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 15:09 Uhr

Beschäftigungschancengesetz


45 Minuten

Beschäftigung sichern, Arbeitsplätze fördern, gestärkt aus der Krise hervorgehen - diese drei Ziele hat das „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“. Das Beschäftigungschancengesetz setzt damit konsequent die überaus erfolgreiche Politik der Union bei der Überwindung der Wirtschaftskrise fort. Insbesondere verlängern wir mit dem Gesetz das Kurzarbeitergeld sowie die Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld.
 
Die vergangenen Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Kurzarbeit eine richtige und nachhaltige Antwort auf die Krise ist. Die Kurzarbeit-Regelung hat sich als das „Kriseninstrument Nr. 1“ bewährt. Alle anderen Länder beneiden uns darum. Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen schwierige Zeiten überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Hunderttausende Arbeitsplätze konnten so gerettet werden, zu zwei Dritteln vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Dadurch wurde wertvolles Wissen in den Betrieben gehalten. Sobald sich die Auftragslage wieder bessert, stehen die kompetenten Mitarbeiter sofort wieder voll zur Verfügung, und die Unternehmen müssen nicht lange nach neuem, qualifiziertem Personal suchen.
 
Der arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Kurs von CDU und CSU hat sich in der Krise mehr als bewährt: Wir haben derzeit den höchsten Beschäftigungsstand seit der Wiedervereinigung und die niedrigsten Arbeitslosenzahlen in einem Juni seit 1992.
 
Wie der Gesetzentwurf richtig hervorhebt, wird es dieses Jahr aber noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben. Manche Firmen erreicht die Auswirkung der Krise zeitverzögert. Deshalb müssen die Unternehmen jetzt unterstützt werden, um ihre nicht ausgelasteten Belegschaften über die Krise hinweg halten zu können. In dieser Situation ist es besonders wichtig, Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen. Kurzarbeit hilft, dass Menschen ihre Arbeit behalten können und eine gute Zukunftsperspektive haben. Und sie hilft, damit die Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben.
 
Daneben verbessern wir mit dem Beschäftigungschancengesetz die Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes. Damit werden die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abgefedert. Ferner ermöglicht das Gesetz Auslandsbeschäftigten und arbeitslosen Existenzgründern in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis einzugehen.
Um bis zum Aufschwung bestimmte Arbeitsmarktinstrumente zunächst unverändert weiter einsetzen zu können und eine ganzheitliche Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011 zu ermöglichen, werden bestimmte zeitlich befristete Regelungen zunächst verlängert: die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, der Eingliederungszuschuss für Ältere, die Weiterbildung älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die erweiterte Berufsorientierung sowie der Ausbildungsbonus bei Insolvenz.