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25.05.2012

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Bernhard Schulte-Drüggelte

Geboren am 05.02.1951 in Körbecke
römisch-katholisch
verheiratet
4 Kinder

Mitglied des Dt. Bundestages seit 17.10.2002 (15. Wahlperiode)
Dipl.-Agraringenieur

 

Parlamentarische Mitgliedschaften

Ordentliches Mitglied
Haushaltsausschuss
 
Stellvertretendes Mitglied
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 


Soest

(Direkt gewählt im Wahlkreis 147)
Nordrhein-Westfalen


Berlin

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-71446
Fax: 030/227-70446
E-Mail: bernhard.schulte-drueggelte@bundestag.de

Bernhard Schulte-Drüggelte

Wahlkreis

 
Wahlburgerstr. 3
59494 Soest
Tel.: 02921/36630
Fax: 02921/17201
E-Mail: bernhard.schulte-drueggelte@wk.bundestag.de

  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • Der von Ihnen angesprochene Tagesordnungspunkt 33b der Tagesordnung vom 30. März 2012 ist abgesetzt worden, da sich kurzfristig noch Beratungsbedarf ergab. Der Gesetzentwurf hat daher noch keine Drucksachennummer. (...)
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    • (...) Deutschland hat im Frühsommer dieses Jahres die Entscheidung getroffen, schrittweise bis 2022 aus der Kernenergie vollständig auszusteigen und seine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu decken. Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzept vom Herbst 2010 bereits angelegten Umbau unserer Energieversorgung für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung deutlich beschleunigen. Dazu müssen wir die Stromerzeugung in Deutschland neu ausrichten. (...)
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    • (...) In den letzten Monaten haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion aufrechtzuerhalten. Eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte Haushalts-, Wirtschafts- und Finanzpolitik ist dabei von entscheidender Bedeutung, um Wirtschaftswachstum und Wettbewerb in den Ländern der Eurozone zu stärken und die Einhaltung des Stabilitätspakts zu gewährleisten. (...)
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    • (...) Nach Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank von Weisungen der Bundesregierung unabhängig (Artikel 130 AEUV, § 12 Satz 1 BBankG). (...)
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    • (...) Zu prüfen ist nun, ob Deutschland schneller aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen kann als bisher geplant. Die Sicherheit steht dabei an erster Stelle. (...)
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