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Stand: 22.01.2012, 14:18 Uhr
Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz)
45 Minuten
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zugang deutscher Nutzer auf kinderpornographische Seite zu erschweren, wenn sie nicht gelöscht werden können.
Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können.
Dazu wird eine gesetzliche Verpflichtung der Internetzugangsanbieter zur Sperrung gelisteter kinderpornographischer Webseiten (sowie die Umleitung auf einen sog. Stopp-Server) etabliert. Zugleich erhält das Bundeskriminalamt eine zusätzliche Aufgabe, eine Liste von zu sperrenden kinderpornographischen Inhalten zu erstellen und den Internetzugangsanbietern zu übermitteln.
Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen.