Klarer Schwerpunkt der Aktivitäten des Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für IT-, Kommunikations- und Postpolitik, Dr. Georg Nüßlein, war die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Mit dem Gesetz sollen – die Breitbandstrategie der Bundesregierung flankierend – der flächendeckende, hochleistungsfähige Breitbandausbau in Deutschland spürbar vorangetrieben werden und verbraucherschutzpolitische Anliegen im Bereich des Telekommunikationsmarktes – wie u.a. die Realisierung von kostenlosen Warteschleifen - umgesetzt werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Breitbandanschluss des ländlichen Raumes, der in einigen Bereichen noch immer unterversorgt ist. Der Bund ist nach Artikel 87 f. des Grundgesetz jedoch dazu verpflichtet, im Bereich der Telekommunikation „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen“ vorzuhalten. Trotz aller Bemühungen, den Stadt-Land-Ausgleich mittels neuer Techniken wie etwa der LTE-Technoloige, mittels Förderungen und im Wettbewerb zu realisieren, wird es auch auf absehbare Zeit unterversorgte Regionen geben, die von der technisch-gesellschaftlichen Entwicklung abgehängt bleiben. Neben neuen Regulierungsvorgaben wie etwa der Mitnutzungspflicht bereits vorhandener Infrastruktur diskutieren wir hierfür – innerhalb und außerhalb unserer Fraktion – eine Universaldienstverpflichtung für die Regionen, die schon heute absehbar von der Marktentwicklung ausgeschlossen bleiben, weil sich Investitionen für die TK-Unternehmen dort schlicht nicht lohnen.
Dazu wurde am 30. November 2010 eine fraktionsoffene Sitzung „Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2010“ mit Vertretern aller relevanter Unternehmen und Verbände durchgeführt. Nach dem Vorbild einer öffentlichen Anhörung konnten hier alle Vertreter Stellung zu dem damaligen Diskussionsstand nehmen.
Unter der Federführung von Dr. Nüßlein als Berichterstatter des federführenden Wirtschaftsausschusses hat die Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „Breitbandausbau in Deutschland“ formuliert und mit deutlicher Mehrheit beschlossen, das zentrale Forderungen an die Bundesregierung für einen Gesetzentwurf zur Änderung des TKG beinhaltet. Dieses Papier wurde an alle beteiligten Akteure im Bereich des TKG mit der Bitte um Stellungnahme versandt und löste eine rege Diskussion in der Fachwelt und in den Medien aus.
Am 18. Januar 2011 wurde das Thema Breitbandausbau in Deutschland auch in einer Sitzung des Parlamentskreises Mittelstand unserer Fraktion diskutiert.
Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden außerdem zu einer offenen Gesprächsrunde zum Breitbandausbau in Deutschland am 8. Februar 2011 in unseren Fraktionssitzungssaal eingeladen, bei der u.a. der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, zur Diskussion zur Verfügung standen.
Um den Gesetzgebungsprozess auf parlamentarischer Ebene in der entscheidenden Beratungsphase zu beschleunigen, hat Dr. Nüßlein, mit verschiedenen Kollegen unserer Fraktion bereits in der Frühphase Gespräche mit den zuständigen Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion über die TKG-Novelle geführt.
Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, zu der auch der Fraktionsbeauftragte eine Rede im Plenum hielt, fand am 12. Mai 2011 statt. Die öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss wurde am 8. Juni 2011 durchgeführt. Wegen der intensiven parlamentarischen Beratung der entsprechenden Gesetze zur Energiewende, an der Dr. Nüßlein als energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe ebenfalls federführend beteiligt war, hatte sich die Beratung der TKG-Novelle deutlich nach hinten verschoben, was vorher so nicht absehbar gewesen war.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion führte Dr. Georg Nüßlein zahlreiche Hintergrundgespräche mit Vertretern der Unternehmen und Verbände, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), aber auch der Kommunen, und nahm an diversen Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen zur Novellierung des TKG teil. Nicht zuletzt die Kommunikation mit betroffenen Bürgern nahm reichlich Raum in der Öffentlichkeitsarbeit von Dr. Nüßlein ein. Selbstverständlich wurde die parlamentarische Arbeit des Beauftragten von entsprechender Pressearbeit begleitet.