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08.07.2010

Michael Frieser

Balance beibehalten

Rede zur Einführung der Volksgesetzgebung




7.) Erste Beratung DIE LINKE.
Änderung des Grundgesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz)
- Drs 17/1199 -


Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Soweit ich mich erinnern kann, wurden die bayerische Politik, die CSU und die Ergebnisse ihrer direkten Volksbeteiligung noch nie so oft erwähnt wie in den letzten Reden. Darauf kann man als Bayer durchaus stolz sein. Das sage ich auch an die Adresse des Kollegen Schulz.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
 
Darüber freuen wir uns. Ich kann immer wieder nur sagen: Ein Blick nach Bayern schadet auch in dieser Frage nichts. Von Bayern kann man einiges lernen.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sagen Sie es Ihren Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion!)
 
Aber die Schlüsse, die Sie ziehen, sind mitunter leider Gottes etwas kurzsichtig, wenn es um die Attraktivität von Bürgerbeteiligung und um die Intensivierung von demokratischen Prozessen geht.
 
Wenn Sie das Bewusstsein für demokratische Prozesse erhöhen wollen, dann seien Sie bitte ehrlich. Das Grundgesetz hat in dieser Frage keinen Zweifel gelassen. Es wurde übrigens damals nicht zur Volksabstimmung gestellt. Trotzdem ist es eine der besten Verfassungen, die es überhaupt auf der Welt gibt.
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bayern haben nicht zugestimmt, Herr Kollege! Die Bayern waren die Einzigen, die nicht zugestimmt haben!)
 
– Ja, deshalb enthält die bayerische Verfassung diese unglaubliche Form von Volksbeteiligung.
 
Wenn Sie mir jetzt geneigt zuhören wollen, dann erkläre ich Ihnen einmal, warum in einem föderalen System, bestehend aus Bundesstaaten wie in der Bundesrepublik Deutschland, in einzelnen Landesteilen Volksentscheide möglich sind und auf Bundesebene nicht.
 
Ich will zuvor etwas Grundsätzlicheres sagen. Ich habe schon ein bisschen den Eindruck, als ob es Ihnen hierbei um die Frage geht, was man damit eigentlich bezwecken kann. Haben wir das richtig verstanden, dass es Volksabstimmungen immer nur dann geben soll, wenn das Thema in Ihre politischen Vorstellungen passt? Denn wenn es nach Ihnen geht, soll es keine Volksentscheidungen bei religiösen Grundsatzfragen, bei moralischen Grundsatzfragen und Ähnlichem geben. Kann man also davon ausgehen, dass es eine Volksabstimmung nur bei unwichtigen Themen geben soll?
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann man nicht!)
 
Aber wenn es um wichtige Fragen geht und man Angst vor dem Ergebnis hat, dann soll eine Volksabstimmung nicht vorgesehen sein. Das funktioniert nicht. Es tut mir leid.
 
(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen das Grundgesetz kennen!)
 
Sie wissen genau, welche Kombination wir gerade dank des Grundgesetzes haben, nämlich eine Balance zwischen einer sehr basisdemokratischen und sehr grundsätzlichen Beteiligung des Volkes einerseits und den in der repräsentativen Demokratie unabhängigen Abgeordneten andererseits. Der Abgeordnete ist somit kein Befehlsempfänger, und er hat auch kein imperatives Mandat. Im Gegenteil: Er ist nur seinem Gewissen verpflichtet, soweit er denn eines hat. Er muss seine Entscheidungen auf seinen Sachverstand und auf seine Erfahrungen beispielsweise aus Gesprächen, die er in seinem Wahlkreis führt, gründen und diese Intentionen hier einbringen. Auf der einen Seite steht der Volkswille bzw. der Bürgerwille und auf der anderen Seite steht die politische Umsetzung dieses Willens. Das haben die Väter des Grundgesetzes mit dem Begriff „Willensbildungsprozess“ gemeint. Sie wissen auch, dass diese Balance kein Minus im Hinblick auf die Legitimation ist.
 
Wenn man auch die wichtigen Fragen zum Diskurs stellen möchte, dann muss damit ein intensiver Prozess verbunden sein. Nicht nur im Bundestag bedarf es einer intensiven Abstimmung. Wie wollen Sie Sachverständigenanhörungen in Volksabstimmungen einbringen und Sachverständigengremien im Falle von Volksabstimmungen einbeziehen? Wie wollen Sie dann das Prinzip, dass Diskussionen, die untereinander geführt werden, mitunter in Kompromisse bzw. in einen Konsens münden, aufrechterhalten? Dies alles würde bei Volksabstimmungen wegfallen.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wie funktioniert das in Bayern?)
 
Im Ergebnis hebeln Sie auch das Prinzip der Beteiligung der Länder aus. Sie verwandeln nicht nur das Prinzip der Beteiligung – darüber könnte man noch reden –, sondern Sie verwandeln auch das Grundgerüst unseres Staates, indem Sie das föderale Prinzip ein ganzes Stück weit aufgeben.
 
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Drucksachen lesen!)
 
Ich höre, Sie wollen wichtige Themen wie die Todesstrafe nicht zur Abstimmung stellen. Das soll eine Ausnahme sein. Schon sind wir beim nächsten Thema. Wie sieht es mit der Sicherungsverwahrung aus?
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Grundgesetz nicht verstanden!)
 
Zu all solchen Themenkomplexen müssten Sie einen Katalog erstellen, der immer nur den Zeitgeist abbilden kann. Man kann nur das Hier und Heute in einem entsprechenden Gesetzentwurf abbilden.
 
Meines Erachtens geht es nicht um mehr politische Stabilität, sondern schon auch um das Ziel, das parlamentarische System durch das hochgehaltene Warnschild, man könne zu einem bestimmten Thema eine Volksabstimmung durchführen, aus der Balance zu bringen. Das kann der Abbildung des Bürgerwillens nicht unbedingt dienlich sein. Was wäre denn bei Abstimmungen zum Thema Euro oder zum Thema Wiedervereinigung – Kollege Brandt hat schon darauf hingewiesen – passiert? Ist es nicht gerade auch das Ziel des Antragstellers, Entscheidungen zu Themen, die wir nach schwierigen Diskussionen bewusst getroffen haben, beispielsweise zu Auslandseinsätzen, auf diese Art und Weise wieder aufzuheben? Damit werden allerdings die Interessen des Staates wirklich massiv aufs Spiel gesetzt.
 
Letztendlich muss auch folgendes Argument zählen: Was ist bei Handlungsdruck? Sie wissen, dass Volksabstimmungen eines langen Vorlaufs bedürfen. Man kann dann nicht schnell entscheiden bzw. auf manche Entwicklungen nicht schnell genug reagieren.
 
Im Ergebnis: Versuchen wir nicht immer wieder, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Anscheinend war es schon früher so – selbst als Neuer kann ich das sagen, wenn ich in die Annalen blicke –, dass es in einem Zeitraum von einem Dreivierteljahr immer wieder kommt. Umgekehrt sehe ich, dass, wenn es um Themen geht, bei denen wir uns nicht einer Zustimmung von mehr als 51 Prozent der Bürger sicher sind, gesagt wird, dass man sich eine Entscheidung auch ohne direkte Demokratie vorstellen kann. So würde ich mich darüber freuen, in unserem Land eine Abstimmung durchzuführen, um endlich zu erfahren, wo die SED-Milliarden geblieben sind.
 
(Zuruf von der LINKEN: Im Bundeshaushalt!)
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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