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07.05.2010

(41. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:58 Uhr

BAföG / Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms


1,5 Stunden

Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als wesentliches Element einer umfassenden Strategie zur Entwicklung eines Dreiklangs bedarfsgerechter Angebote der individuellen Bildungsfinanzierung aus BAföG, Bildungsdarlehen und Stipendien nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die wichtigsten Elemente sind dabei:

  • Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im BAföG, im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um 2 % angehoben, die Freibeträge um 3 %.
  • Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren wird für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben. Damit wird Bachelor-Absolventen die Möglichkeit gegeben, länger Berufserfahrung zu sammeln, ohne ihren Förderanspruch für einen Masterstudiengang zu verlieren.
  • Die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung wird erleichtert. Künftig verschiebt sich die Altersgrenze genau um die Zeit, in der Auszubildende sich zuvor der Erziehung ihres Kindes gewidmet haben und nur bis zu 30 Stunden erwerbstätig waren. Die zeitliche Abfolge vom Erwerb der Studienzugangsberechtigung zur später geförderten Ausbildung einerseits, Familienphasen und sonstigen Zeiten bis zum Erreichen der Altersgrenze andererseits spielt keine Rolle mehr.
  • Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bis zu 300 Euro monatlich werden künftig von einer Anrechnung auf den Bedarfssatz nach BAföG ausgenommen.
  • Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund innerhalb der ersten drei Semester wird künftig Förderung mit je hälftigem Zuschuss und zinslosem Staatsdarlehen für die komplette Dauer der für den neuen Studiengang maßgeblichen Regelstudienzeit gewährt. Die bisherige Regelung (zum Studienende nur noch Bankdarlehen für die Dauer der nicht anrechenbaren Semester aus dem alten Studiengang) entfällt.
  • In die für die Ehe und für Ehegatten geltenden Regelungen im BAföG, im AFBG und im SGB III werden künftig auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einbezogen. Auswirkungen hat dies insbesondere für die Berücksichtigung des Partnerschaftseinkommens beim Auszubildenden und für die Förderungsberechtigung ausländischer Lebenspartner.
  • Die Sozialpauschalen werden den aktuellen Beitragssätzen angepasst und um die gesonderte Freistellung der „Riester-Rente" ergänzt.
  • Der Verwaltungsvereinfachung und insbesondere auch der Entlastung der antragstellenden Auszubildenden selbst dienen die Pauschalierungen bei Mietkosten und Erleichterungen beim Leistungsnachweis gern. § 48 BAföG; die Abschaffung von Darlehensteilerlassenen entlastet die Prüfungsämter von der erheblich aufwändigen Ermittlung der jeweiligen Vergleichsgruppen und Ecknoten.
Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms das Ziel, die Hürden abzubauen, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Deshalb werden wir die drei Säulen der Studienfinanzierung - nämlich BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen - weiter verbessern und so mehr jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Die Bundesregierung will Studieninteressierten, die aus finanziellen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern sowie bereits Studierenden ein zielgerichtetes Studium ermöglichen. Zudem will sie Anreize für wissenschaftliche Spitzenleistungen schaffen, auf die unser Land angewiesen ist.
 
Was Stipendien betrifft, hat Deutschland im internationalen Vergleich Nachholbedarf: Derzeit erhalten lediglich zwischen zwei und drei Prozent der Studierenden ein Stipendium - deutlich weniger als in anderen Ländern. Deshalb haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, dem Stipendienwesen in Deutschland neuen Schwung zu verleihen und den Anteil der Studierenden, die durch Stipendien gefördert werden, erheblich zu steigern. Langfristig soll der Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten in ganz Deutschland auf bis zu 10 Prozent steigen.
 
Grundgedanke des nationalen Stipendienprogramms ist, dass Stipendienmittel, die die Hochschulen dezentral bei Wirtschaft und Privaten einwerben, durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt werden. Dieser öffentliche Finanzierungsanteil soll zu gleichen Teilen von Bund und Ländern erbracht werden. Das Stipendienprogramm soll begabte Studierende unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen stärken und dadurch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen.
 
Die Bundesregierung macht mit dem Gesetz deutlich, dass Bildung und Nachwuchsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Die Wirtschaft hat ein vitales Interesse an der Ausbildung hoch qualifizierter Nachwuchskräfte und an einer engen Vernetzung mit den Hochschulen. Ebenso richtet sich das Programm an Einzelpersonen, die das Bedürfnis haben, sich durch die Finanzierung von Stipendien bürgerschaftlich zu engagieren, sowie an bildungspolitisch ausgerichtete Vereine, Organisationen und Stiftungen.
 
Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat sollen nach Leistung einkommensunabhängig vergeben und von der BAföG-Anrechnung freigestellt werden. Zum Leistungsbegriff gehören dabei nicht nur gute Studienergebnisse, sondern auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich zu engagieren. Auch die Überwindung von Hindernissen in der eigenen Bildungsbiografie (z. B. Migrationshintergrund, „bildungsferne“ Herkunft, Behinderung) wird bei der Vergabe der Stipendien Berücksichtigung finden.
 
Ziel der Bundesregierung ist es, dass bereits im kommenden Wintersemester die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten durch das neue Programm gefördert werden können.