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07.05.2009

(220. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 17:45 Uhr

Ausbaus der Höchstspannungsnetze


1 Stunde

Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze ist Teil der Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaprogramms.

Durch das Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze verbessert werden. Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Über-tragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.

Der vordringliche Bedarf an Übertragungsleitungen wird in einem gesetzlichen Bedarfsplan festgelegt. Der Gesetzgeber stellt damit die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieser Projekte fest. Diese Feststellung ist für die zuständigen Behörden verbindlich.

Das Gesetz verkürzt den Rechtsweg gegen Entscheidungen bei diesen vordringlichen Projekten auf eine Instanz. Rechtsstreitigkeiten werden insoweit erst- und letztinstanzlich dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen.

Weiterhin sieht das Gesetz die Einführung eines Planfeststellungsverfahrens für Anbindungsleitungen von Offshore-Windenergieanlagen vor. Hierdurch wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet.

Außerdem ermöglicht das Gesetz, im Rahmen von vier Pilotvorhaben Höchstspannungsleitungen auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten als Erdkabel zu verlegen. Auf diese Weise sollen Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungs-Übertragungsnetz gesammelt werden.

Ferner wird vorgesehen, dass im Rahmen der Anreizregulierung Investitionsbudgets genehmigt werden können für Gleichstromübertragungssysteme zum Ausbau der Stromübertragungskapazitäten in den süddeutschen Raum als Pilotprojekte im Rahmen der Ausbauplanung, die insbesondere anhand der dena Il-Studie vorgenommen wird, und die für einen effizienten und wirtschaftlich sinnvollen Netzbetrieb erforderlich sind, soweit die Kosten für die Errichtung und den Betrieb im Vergleich zu einem entsprechenden Ausbau des vermaschten Wechselstromnetzes wirtschaftlich vertretbar sind.
Ausbaus der Höchstspannungsnetze