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24.05.2012

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Arnold Vaatz

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender


Arnold Vaatz
Bildquelle:
Laurence Chaperon
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  • Antworten bei abgeordnetenwatch.de
    • (...) 1. Ja, natürlich. 2. Das novellierte Stasi-Unterlagengesetz gilt. Es kann lediglich vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. (...)
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    • (...) Die hohe Belastung der Verbraucher und der Industrie, die durch den deutschen Atomausstieg ohnehin weiter steigen wird, sollte durch den verzehrten Wettbewerb in diesem Bereich nicht noch zusätzlich ansteigen. (...)
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    • (...) Das EEG hat in den vergangenen zwölf Jahren zu einer volkswirtschaftlich vollkommen unsinnigen Entwicklung geführt. Der Anteil der alternativer Energieträger am Bruttoinlandsstromverbrauch Deutschlands betrug im Jahre 2011 ca. 20 Prozent. (...)
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    • (...) Diese Diskussion gibt es. So konnte Herr Prof. Dr. Sinn kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Erweiterung des EFSF am 29.09.2011 seine Argumente und Prognosen persönlich den Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorstellen. Als weiteres Beispiel könnte ich die Sitzung der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie mit Herrn Prof. (...)
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    • (...) In der Tat habe ich mich mit öffentlichen Äußerungen zurückgehalten, solange zwei Bedingungen erfüllt waren: 1. Ressourcenschutz (den ich für wichtig halte) wird nicht zugunsten des sogenannten Klimaschutzes zurückgestellt (dies ist aber mit CCS und Atomausstieg leider eingetreten). (...)
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