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Arbeitsweise der Fraktion
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (ab 2009) aus 237 Abgeordneten (Stand: 29.11.2011). Davon gehören 193 der CDU und 44 der bayerischen CSU an. Sie schließen sich aufgrund einer Vereinbarung, die seit dem demokratischen Neubeginn im Jahre 1949 zu Beginn jeder Legislaturperiode erneuert wurde, zu einer gemeinsamen CDU/CSU-Bundestagsfraktion zusammen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der 17. Wahlperiode hat sich am 29. September 2009 in Berlin konstituiert und einstimmig die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft beschlossen. Aufbau und Arbeitsweise der Fraktion sind in einer Arbeitsordnung geregelt.
In jeder Sitzungswoche treffen sich die Abgeordneten von CDU und CSU zur Fraktionssitzung in Berlin. Die Fraktionssitzung ist Motor und Schaltzentrale der Fraktionsarbeit. Hier erörtern die Abgeordneten die politische Lage, beschließen Gesetzentwürfe und weitere Initiativen und stellen die Rednerliste für die Debatten im Bundestag auf.