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08.07.2010

Thomas Bareiß

Anreizsetzung statt Zwangsmaßnahmen

Rede zur Energiepolitik




19.*) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffiziens und Energiedienstleistungen
- Drs 17/1719, 17/2280, 17/2466 -


Heute beraten wir abschließend über die Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. Lassen Sie mich gleich vorneweg die im wahrsten Sinne des Wortes effiziente Arbeit der Ministerien und der Regierungsfraktionen loben: Mit dem vorliegenden Gesetz können wir alle sehr zufrieden sein. Letzte Unstimmigkeiten konnten wir mit unserem Änderungsantrag im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung vergangene Woche noch ausräumen. Nun haben wir das umgesetzt, was wir bereits im Koalitionsvertrag angekündigt haben: eine marktwirtschaftliche Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie.
 
Erstens Änderungen im Gesetzgebungsverfahren. Nach der Anhörung letzte Woche zur Umsetzung der Richtlinie haben wir in der Koalition noch kleine Änderungen in das Gesetz eingearbeitet. Dazu gehört die sogenannte Sorgepflicht der Energieunternehmen. Zur Bestimmung, ob ein ausreichendes Angebot an Energieaudits besteht, darf nicht allein auf die von den Energieunternehmen unabhängigen Anbieter abgestellt werden. Vielmehr müssen alle potenziellen Anbieter berücksichtigt werden, soweit diese ihre Beratung zu wettbewerbsorientierten Preisen erbringen. Durch eine Änderung der Gesetzestextpassage im § 5 haben wir hier entsprechend für mehr Klarheit sorgen können.
 
Ein weiterer Punkt ist der Bezug auf die Regionalität im § 4 und im § 5 des Gesetzes. Die ursprüngliche Formulierung, dass Energielieferanten über Energieeffizienzmaßnahmen in „ihrer kreisfreien Stadt oder ihrem Landkreis“ zu unterrichten haben, führt zu der Gefahr, dass der Markt zu eng abgegrenzt wird. Auch hier haben wir für bessere Marktbedingungen gesorgt.
 
Dienstleistungen werden heute nicht mehr allein von lokalen Anbietern, sondern zu einem wesentlichen Teil auch von überregionalen oder gar grenzüberschreitenden Anbietern erbracht. Diese müssen deshalb bei der Bestimmung, inwieweit für den einzelnen Endverbraucher in seiner Region ein ausreichendes Angebot an Energieaudits besteht, Berücksichtigung finden.
 
Ein letzter Punkt war noch die sogenannte Anbieterliste im § 7. Durch unseren Änderungsantrag haben wir dafür gesorgt, dass die bei der Bundesstelle für Energieeffizienz geführte Anbieterliste allen Anbietern von Energiedienstleistungen, Energieaudits und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen offensteht, unabhängig davon, ob der einzelne Anbieter von den Energieunternehmen unabhängig ist oder nicht. Auf diese Weise wird für den Verbraucher eine maximale Markttransparenz geschaffen, die es ihm erlaubt, von allen potenziellen Anbietern in seiner Region Kenntnis zu nehmen.
 
Zweitens IEKP und andere Maßnahmen. Ich möchte an dieser Stelle auch gleich den Kritikern begegnen, die uns vorwerfen, dass diese Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie nicht weit genug gehe. Lassen Sie mich eines klarstellen: Wir haben uns in Deutschland durch zahlreiche Energieeffizienzmaßnahmen in den letzten Jahren bereits in die Position gebracht, dass diese Umsetzung der Richtlinie nur aus dem Grund keine weitergehenden Regelungen enthält, weil wir in Deutschland bereits viel weiter gefasste Ziele haben, die wir auch schon erreicht haben.
 
Lassen Sie mich aufgrund der Kürze der Zeit nur kurz darauf eingehen. Herauszuheben ist natürlich das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung, das viele Maßnahmen enthält, die Deutschland bei der Energieeffizienz weltweit führend gemacht haben. Mit dem IEKP setzen wir zum Beispiel auf den weiteren Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung.
 
Die Gebäudesanierung ist ein weiterer wichtiger Bereich, in dem es noch erhebliche Potenziale gibt und in dem wir aber ebenfalls schon einige Erfolge erzielen konnten. Durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm haben wir seit dem Programmstart 2006 bis Ende 2009 insgesamt rund 6 Milliarden Euro Fördermittel für die Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt. In demselben Zeitraum hat die KfW rund 550 000 Kredite und Zuschüsse mit einem Volumen von fast 30 Milliarden Euro bewilligt. Mit den Fördermitteln wurden in diesem Zeitraum knapp 1,42 Millionen Wohnungen saniert oder besonders energieeffizient errichtet, zudem rund 630 kommunale Einrichtungen.
 
Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Der jährliche CO2-Ausstoß verringerte sich infolge der geförderten Baumaßnahmen um fast 4 Millionen Tonnen. Zudem wurden jährlich bis zu 290 000 Arbeitsplätze gesichert oder geschaffen.
 
Anfang des Jahres haben wir die Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms nochmals um 400 Millionen Euro erhöht. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diesem meines Erachtens sehr wichtigen Programm in den anstehenden Haushaltsberatungen angemessene Priorität eingeräumt wird.
 
Drittens Stellenwert der Energieeffizienz. Ich denke, wir sind auf einem sehr guten Weg, ruhen uns aber auf dem Erreichten nicht aus. Bei der Energieeffizienz liegen noch erhebliche Potenziale; das gilt nicht nur für die Seite der Energiebereitstellung, sondern vor allem auch auf der Nachfrageseite. Dem Verbraucher kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Es gilt, die Verbraucher zu überzeugen, selbst aktiv Energie einzusparen. Das schont nicht nur den eigenen Geldbeutel, sondern vor allem die Umwelt. Wir als Politik müssen verstärkt die Rahmenbedingungen im Interesse der Verbraucher und im Dialog mit allen Akteuren gestalten.
 
Was wir dabei allerdings nicht aus dem Blick verlieren dürfen, ist die Frage, inwieweit der Staat in die Eigentumsrechte der Bürger eingreifen darf. Bei aller Notwendigkeit der CO2-Gebäudesanierung dürfen wir diesen wichtigen Aspekt nicht vergessen. Gerade für die Häuslebauer in meiner schwäbischen Heimat ist das Wohnungseigentum heilig.
 
Die Parole lautet daher: Anreizsetzung und nicht Zwangsmaßnahmen. Auch hier vertraue ich ganz auf das Funktionieren des Marktes. Wenn die Verbraucher sehen, dass sich Investitionen lohnen, werden sie auch entsprechend Geld in die Hand nehmen.
 
Voraussetzung dafür ist natürlich auch Transparenz, für die der Staat als Rahmensetzer zu sorgen hat. Mit der Verbesserung der Energiedienstleistungen leisten wir mit der Umsetzung der EU-Richtlinie dafür einen wichtigen Beitrag.
 
Viertens weitere Maßnahmen: Energiekonzept. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nur ein Schritt, um beim Thema Energieeffizienz weiter voranzukommen. Klar ist auch, dass diese Richtlinie kein Meilenstein ist, und zwar aus dem Grund, dass wir mit unseren Effizienzmaßnahmen zum größten Teil bereits viel weiter sind, als es die Richtlinie fordert. Wir haben in den letzten Jahren bereits große Erfolge erzielt, auf denen wir uns aber nicht ausruhen dürfen. Weitere Maßnahmen werden daher schon in Kürze folgen.
 
Dabei spielt das für Ende des Jahres geplante Energiekonzept der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Ich will an dieser Stelle nochmals davor warnen, dass sich die Diskussion um das Energiekonzept auf den Punkt Kernenergie beschränkt. Dies ist sicherlich ein wichtiges Thema. Allerdings halte ich das Thema Energieeffizienz ebenfalls für essenziell. Bei dem Energiekonzept werden wir deshalb darauf achten, klar herauszuheben, mit welchen Mitteln wir unsere ambitionierten Ziele erreichen können.
 
Fünftens Fazit. Die Steigerung der Energieeffizienz ist der Königsweg – nicht nur, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, sondern ebenso aus Gründen der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt getan. Das im Herbst anstehende Energiekonzept wird unsere weitergehenden ambitionierten Ziele im Bereich der Energieeffizienz untermauern