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24.05.2012

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Angelegenheiten der Europäischen Union

Vorsitzender

Stellvertr. Vorsitzende

Da die Angelegenheiten der Europäischen Union inzwischen viele verschiedene Themenbereiche betreffen, spielen sie auch in fast allen Arbeitsgruppen eine Rolle. Die AG Europa beschäftigt sich darüber hinaus mit allen grundsätzlichen Fragen der Europäischen Union, etwa ihrer inneren Verfasstheit oder wichtigen europäischen Strategien und Programmen.
Für einen starken Euro und eine Stabilitätsunion in Europa
Die Stabilität des Euro liegt im ureigensten Interesse Deutschlands, um Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. In der aktuellen Krise geht es um den Bestand der Währungsunion und die Zukunft der Europäischen Union - nicht nur um Griechenland.

Um die Ansteckungsgefahr auf weitere Staaten zu verhindern, haben wir im Bundestag den temporären Euro-Rettungsschirm (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF) eingerichtet. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zur Umsetzung des deutschen Beitrages das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismusverabschiedet. Angesichts der anhaltenden Probleme in einzelnen Euro-Mitgliedstaaten ist jedoch offensichtlich, dass die Währungsunion nicht allein mit Krediten und Garantien stabilisiert werden kann.

In einem Entschließungsantrag zu der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat im Oktober 2010 (Drucksache 17/3408) haben wir die Bundesregierung deshalb aufgefordert, sich in weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Stabilitäts- und Wachstumspackt gestärkt wird. Die Verhandlungen stehen heute unmittelbar vor dem Abschluss. Nicht nur ein übermäßiges Defizit, sondern auch eine übermäßige Gesamtverschuldung sollen künftig geahndet werden können. Diese Sanktionen werden zudem früher als bisher und weitgehend automatisch zum Einsatz kommen.

Schon damals haben wir gefordert, dass die zuständigen europäischen Institutionen in die Lage versetzt werden, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die für eine effektivere Überwachung der Haushalts- und Finanzpolitiken der Mitgliedstaaten sorgen. Durch die Einführung von verbesserten Kontrollen bei der Haushaltsaufstellung streben wir an, dass Staatsschuldenkrisen erst gar nicht entstehen können. Einen ersten Erfolg haben wir erreicht: Erstmals gibt es 2011 ein „Europäisches Semester“. Danach werden sich die Mitgliedstaaten in Zukunft bei ihrer jährlichen Haushaltsplanung regelmäßig mit Brüssel abstimmen.

Bei dem jetzt zwischen den Regierungen der Euro-Länder vereinbarten permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll eine institutionelle Lücke in der Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion geschlossen werden. Der ESM greift nur dann, wenn andere Maßnahmen fehlgeschlagen sind, seine Inanspruchnahme ist an feste Regeln geknüpft und mit harten Auflagen verbunden. Voraussetzung hierfür ist eine Ergänzung der Europäischen Verträge. Wir haben der notwendigen Änderung des Vertrags vom Lissabon unser Einvernehmen erteilt.
In der Stellungnahme des Deutschen Bundestages zur Ergänzung von Art. 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Drucksache 17/4880) haben wir zudem gefordert, dass:
  • jegliche Unterstützung nur in Frage kommt, wenn dies zur Sicherung der Stabilität der Eurozone insgesamt für unerlässlich gehalten wird (Prinzip „Ultima Ratio“).
  • jede Unterstützung nur unter strikter Konditionalität im Rahmen eines wirtschaftlichen Reform- und Anpassungsprogramms für einen Mitgliedstaat erfolgt (Prinzip „Konditionalität“).
  • die Entscheidung über Unterstützungsmaßnahmen nur einstimmig und auf Basis einer Schuldentragfähigkeitsanalyse von Kommission, Internationalem Währungsfonds und Europäischer Zentralbank getroffen werden kann (Prinzip „Einstimmigkeit“).
  • die privaten Gläubiger ab 2013 beim ESM beteiligt werden, um das für die Marktwirtschaft zentrale Prinzip des Zusammenhangs von Risiko und Haftung zu stärken (Prinzip „Privatsektorbeteiligung“).
  • der Deutsche Bundestag in allen wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen umfassend beteiligt werden muss (Prinzip „Haushaltsverantwortung“).
Für einen angemessenen Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2014
Die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) zu begleiten, ist das zentrale europapolitische Projekt der nächsten zwei Jahre: Damit wird das komplette Einnahmen- und Ausgabensystem der EU zur Diskussion gestellt und eine Entscheidung über ein Volumen von rd. 1.100 Mrd. Euro und deren Verwendung getroffen. Wir setzen uns dafür ein, dass: 
  • der neue mehrjährige Finanzrahmen die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten in seinem Volumen widerspiegelt (Prinzip „Ausgabenbegrenzung bei 1 Prozent EU-Bruttonationaleinkommen“);
  • keine weiteren Schattenhaushalte entstehen und kein Budget außerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmen versteckt wird (Prinzip „Klarheit und Transparenz beim EU-Haushalt“);
  • ein fairer Interessenausgleich zwischen alten und neuen Mitgliedern im Mehrjährigen Finanzrahmen verankert wird und angemessene Übergangsregelungen für Konvergenzregionen, insbesondere für die neuen Bundesländer aufgenommen werden (Prinzip „kein Ost-West-Konflikt“);
  • bei der Agrarpolitik auch nach 2013 eine starke erste Säule (Marktordnungsausgaben und Direktzahlungen) sowie eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung) bestehen bleiben (Prinzip „Starke Landwirtschaft“); 
  • der EU-Haushalt sich den neuen Herausforderungen in Europa stellt und Zukunftsprojekte wie Transeuropäische Netze oder Forschung und Innovation ermöglicht. Die Mittel sollten aber nicht einfach „draufgesattelt“ werden, sondern durch Umschichtungen im Haushalt erreicht werden (Prinzip „Prioritäten im Finanzrahmen“);
Für ein Erweiterung der Europäischen Union mit Augenmaß
Auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon bleibt die Erweiterungspolitik auf der politischen Tagesordnung. Die europäische Perspektive für die Beitrittskandidaten muss weiter gelten, aber es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Nur Länder, die überhaupt beitrittsreif sind und die Kriterien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte erfüllen, können Mitglied in der Europäischen Union werden. Maßgeblich sind sowohl die Beitrittsfähigkeit als auch die Aufnahmefähigkeit der EU. Die strikte Einhaltung der Kopenhagener Kriterien hat Vorrang vor Versprechungen über ein Beitrittsdatum. Wir wollen nicht, dass durch einen Beitritt neue Probleme in die Union hineingetragen werden und die Integrationsfähigkeit der EU Schaden nimmt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Deutsche Bundestag sein Recht zur Stellungnahme bei neuen Beitrittsanträgen verantwortlich wahrnimmt und sein Einvernehmen vor der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erklärt. Im Falle Serbiens, Montenegros und Mazedoniens sind derartige Entscheidungen möglicherweise noch in diesem Jahr zu erwarten.
 
Stand: September 2011