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26.11.2009

(7. Sitzung)
Stand: 22.01.2012, 14:39 Uhr

Altersteilzeitgesetz (SPD)


1,5 Stunden

Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit läuft Ende 2009 aus. Danach wird es für Neufälle keine BA-Förderung mehr geben. Nur die Altfälle werden wegen der maximalen Förderungsdauer von sechs Jahren bis Ende 2015 weiter gefördert. Dessen ungeachtet wird die Altersteilzeit durch die Steuer- und Abgabenfreiheit der sog. Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers weiter und zeitlich unbefristet vom Staat gefördert.

Im Jahr 2007 betrug die BA-Förderung für die Altersteilzeit knapp 1,4 Mrd. Euro. Seit Beginn der Altersteilzeit im Jahr 1996 sind die Ausgaben der BA für die Förderung der Altersteilzeit Jahr für Jahr gestiegen und haben sich bis Ende 2007 auf 7,2 Mrd. Euro summiert.

Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Gesetzentwurf, die BA-Förderung um weitere 5 Jahre bis Ende 2014 zu verlängern.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode gegen eine Weiterführung der BA-Förderung der Altersteilzeit ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP eine Weiterführung ausdrücklich abgelehnt.