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10.11.2011

(139. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:32 Uhr

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (SPD)


75 Minuten

Die SPD will mit dem – bereits aus dem Februar 2010 datierenden - vorliegenden Gesetzentwurf das von Ihr selbst 1999 geschaffene sog. Optionsmodell abschaffen und "konsequent" Doppel-, und Mehrfachstaatsangehörigkeit zulassen. Die Mehrfachstaatsangehörigkeit soll auch in allen Fällen der Einbürgerung und nicht nur in bestimmten Konstellationen bei Erwerb durch Geburt zugelassen werden.

Deutschland besitzt schon jetzt ein offenes Staatsangehörigkeitsrecht. Beispielsweise besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von acht Jahren. Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen gehört im Regelfall, dass der Einbürgerungsbewerber seine frühere Staatsangehörigkeit aufgibt und damit zum Ausdruck bringt, dass er sich ohne Vorbehalte zu seinem neuen Staat bekennt. In allen Fällen, in denen die Aufgabe nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen möglich ist, kann die Einbürgerung auch ohne Aufgabe der früheren Staatsangehörigkeit erfolgen. Die grundsätzliche Zulassung der Mehrstaatsangehörigkeit würde das erforderliche Band zwischen Staat und Bürger gänzlich zerschneiden. Dies macht im Hinblick auf die Unionsbürgerschaft aber nur im Kreise der EU-Staaten Sinn.
Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (SPD)