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(. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 16:41 Uhr
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
zu Protokoll
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken.
Mit der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Denn eine europaweite Einheitlichkeit des Lauterkeitsrechts im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern schafft Vertrauen in grenzüberschreitende Geschäfte. Der Verbraucher wird vor unlauteren geschäftlichen Handlungen genauso wie im Inland geschützt sein und kann so die Vorteile des Binnenmarkts wie ein größeres Produktangebot und niedrigere Preise besser nutzen. Der Unternehmer kann auf dieselbe Weise sowohl Kunden im Inland als auch im europäischen Ausland erreichen.
Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des UWG. Künftig wird ausdrücklich auch das Verhalten der Unternehmen während und nach Vertragsschluss am Maßstab des UWG zu messen sein.
Es wird ausdrücklich festgeschrieben, dass dem Verbraucher solche Informationen nicht vorenthalten werden dürfen, die dieser für eine geschäftliche Entscheidung benötigt. Ein entsprechender Katalog von Informationsanforderungen schafft Transparenz und Rechtssicherheit.
Das UWG wird um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die unter allen Umständen verboten sind (sog. „Schwarze Liste"). Diese „absoluten" Verbote werden dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Rechte erleichtern.