Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang

30.06.2011

(117. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:21 Uhr

Änderung des Atomgesetzes und weiterer Gesetze


2 Stunden

Unser Land ist eines der leistungsfähigsten und wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Welt. Eine wettbewerbsfähige Energieversorgung unserer Unternehmen ist die Voraussetzung dafür. Dabei wird es bleiben. Unsere Bürger vertrauen darauf, dass Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit, in jeder Menge und zu bezahlbarem Preis vorhanden ist. Darauf können sie sich weiter verlassen. Wir wollen, dass unser Energiesystem das wirtschaftliche Fundament stärkt, zum wichtigen Impulsgeber für Innovation und technologischen Fortschritt wird, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren und unser Klima schützen hilft. Zu diesen Zielen stehen wir. Wir wollen in Deutschland nicht von Stromimporten abhängig sein, sondern unseren Nettobedarf eigenständig erzeugen können, Das ist auch weiterhin unser Anspruch.
 
Deutschland hat die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft aus erneuerbaren Quellen zu decken. Im Herbst 2010 hat die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept die Weichen für den Einstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gestellt. Die Kernenergie hat darin nur solange eine Brückenfunktion, bis die erneuerbaren Energien zuverlässig ihre Rolle übernehmen können und die dafür notwendige Energieinfrastruktur ausgebaut ist.
 
Nach der bis dahin unvorstellbaren Havarie von Fukushima müssen wir die Rolle der Kernkraft allerdings überdenken. Diese Katastrophe mit ihren immer noch nicht ganz abzusehenden Folgen macht es notwendig, Restrisiken der Kernkraft neu zu bewerten. Die Reaktorsicherheitskommission hat eine umfassende Analyse der Risiken der deutschen Kernkraftwerke vorgelegt. Die Bundesregierung hat zudem eine unabhängige Ethikkommission berufen, die zu allen Fragen der zukünftigen Energieversorgung Stellung genommen hat. Die Ergebnisse dieser Kommissionen waren uns eine Richtschnur bei den notwendigen energiepolitischen Entscheidungen.
 
Der schnellere Ausstieg aus der Kernenergie erfordert, dass wir den mit dem Energiekonzept bereits angelegten grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung deutlich beschleunigen müssen. Wir werden deshalb unser Energiekonzept fortentwickeln. Die im Energiekonzept angelegte strategische Grundausrichtung zum Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz für eine sichere, umweltschonende und wettbewerbsfähige Energieversorgung bleibt gültig und ist die Grundlage der heutigen Entscheidungen. Die im Energiekonzept beschlossenen Ziele sind ambitioniert, aber machbar.
 
Ein ambitionierter Klimaschutz bleibt ein entscheidender Treiber für den Umbau unserer Energieversorgung; er setzt wichtige Investitionssignale für Innovationen und technologischen Fortschritt. Deshalb unterstreichen wir die Bedeutung der im Energiekonzept vereinbarten Klimaschutzziele: Insbesondere wollen wir bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent jeweils gegenüber 1990 reduzieren.
 
Der grundlegende Umbau unserer Energieversorgung bedeutet vor allem eine Chance für kommende Generationen. Unser Land ist Vorreiter auf dem Weg in die Energieversorgung der Zukunft. Wir können als erste große Industrienation die Wende zu einem hocheffizienten, erneuerbaren Energiesystem schaffen. Dies verlangt aber auch ein hohes Maß an Realismus, Vernunft und Augenmaß. Dabei setzen wir auf Innovation und fortschrittliche Technologien, auf wirksame und zugleich kosteneffiziente Maßnahmen, und auf eine umwelt- und klimaverträgliche und zugleich markt- und wettbewerblich orientierte Politik.
 
Das eröffnet uns technologische und ökonomische Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort und Exportnation. In der besten Tradition deutscher Ingenieure -werden dabei neue Technologien und Produkte, neue Exportmöglichkeiten und damit Beschäftigung und Wachstum entstehen. Der beschleunigte Weg ins regenerative Zeitalter soll Deutschland bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen, Energiesicherheit und hohem Wohlstandsniveau zu einer der fortschrittlichsten und energieeffizientesten Volkswirtschaften der Welt machen.
 
Deutschland steht damit vor einem tief greifenden Umbau seiner Energieversorgung - dies ist eine Aufgabe für die nächsten Jahrzehnte. Sie kann nur gelingen, wenn es eine möglichst breite gesellschaftliche Unterstützung für diesen Umbau und die damit verbundenen Anforderungen an uns alle gibt. Bund, Länder und Kommunen, Wirtschaft, Industrie und Gewerkschaften, Umwelt- und Verbraucherverbände, Bürgerinnen und Bürger sind gemeinsam gefordert.


Was ändert sich gegenüber dem Energiekonzept 2010?
Die unionsgeführte Bundesregierung hat bereits 2010 ein Konzept für die Energiewende vorgelegt. Danach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2050 auf 80 Prozent gesteigert, der Primärenergieverbrauch halbiert und die Emission klimaschädlicher Treibhausgase um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Schon dieses Konzept sieht in der Kernenergie nur noch eine Brückentechnologie. Der Umstieg in die erneuerbaren Energien soll nun noch schneller und konsequenter erfolgen.
 
Wann ist der Ausstieg aus der Kernenergie abgeschlossen?
Wir werden schrittweise bis Ende 2022 vollständig auf die Kernenergie verzichten. Die während des Moratoriums abgeschalteten sieben ältesten Kernkraftwerke und der Reaktor Krümmel werden nicht wieder ans Netz gehen. Ihre Reststrommengen sollen aus eigentumsrechtlichen Gründen auf andere Kernkraftwerke übertragbar sein.
 
Ist der Ausstieg revidierbar?
Eine Revisionsklausel, mit der der Ausstieg rückgängig gemacht werden könnte, gibt es nicht. 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz.
 
Welche Rolle werden Gas- und Kohlekraft spielen?
Wir wollen in Deutschland nicht von Stromimporten abhängig sein, sondern unseren Nettobedarf eigenständig erzeugen können. Die wegfallende Kernkraft wollen wir nur in geringem Umfang durch Kohle und Gas, sondern hauptsächlich durch erneuerbare Energieträger ersetzen. Schließlich bleiben unsere Klimaziele gültig: 40 Prozent weniger Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990. Bei Gaskraftwerken fallen die Emissionen geringer aus. Außerdem sind sie eine flexibel einsetzbare und darum besonders geeignete Technologie, um die schwankende Verfügbarkeit der erneuerbaren Energien auszugleichen. Aber auch moderne Kohlekraftwerke mit einem hohen Wirkungsgrad stehen für ein hohes Maß an Umweltund Klimaschutz.
 
Wie wird der Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien beschleunigt?
Mit dem EEG haben wir ein gutes Instrument, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Mit diesem Gesetz, das die Einspeisevergütung für Wind, Sonne, Biomasse und Wasserkraft regelt, erhöhen wir die Kosteneffizienz der regenerativen Energien und fördern ihre Integration in den Markt. Ein weiterer Ansatzpunkt ist der beschleunigte Ausbau sowohl der Übertragungsnetze als auch der Verteilnetze. Mit einem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wollen wir erreichen, dass die Umsetzungszeit für Projekte auf etwa vier Jahre halbiert wird. Zudem stärkt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Grundlagen für intelligente Netze und Speicher.
 
Wie entwickelt sich der Strompreis?
Durch den Verzicht auf die Kernenergie wird der Strompreis voraussichtlich ansteigen, denn der Umbau erfordert erhebliche Investitionen. In welchem Ausmaß der Preis ansteigen wird, ist jedoch kaum sicherer vorhersehbar als die Entwicklung des Ölpreises. Unser Ziel bleibt eine bezahlbare Energieversorgung für Wirtschaft und Verbraucher.
 
Was passiert mit dem radioaktiven Abfall?
Die Bundesregierung erkundet weiterhin ergebnisoffen, ob sich der Salzstock in Gorleben für die Endlagerung radioaktiven Mülls eignet. Gleichzeitig entwickelt sie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen. Bis Ende des Jahres will sie dazu einen gesetzlichen Vorschlag unterbreiten. In der Endlagerfrage sind zwei Lösungen denkbar: einerseits die dauerhafte Verbringung unter Tage und andererseits die Möglichkeit einer Lagerung mit Rückholbarkeit bei höchsten Sicherheitsanforderungen.
Änderung des Atomgesetzes und weiterer Gesetze