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26.05.2011

(111. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 19:18 Uhr

Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes


30 Minuten

Die Behörden der Zollverwaltung sollen auch für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit den Kontroll- und Sanktionsinstrumenten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz ausgestattet werden, um die Einhaltung einer festgesetzten Lohnuntergrenze effektiv überprüfen zu können.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durch Protokollerklärung zur Zeitarbeit vereinbarten Änderungen im Bereich Kontrolle, Aufsicht und Sanktionen. Er schließt an die im Bundestag am 24. März 2011 in 2./3. Lesung mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung - beschlossenen Regelungen zur Einführung einer Lohnuntergrenze im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an. Aufgrund des zwischen den für die Kontrolle zuständigen Behörden notwendigen Abstimmungsbedarfs konnten diese Regelungen nicht in das 1. AÜG-ÄndG eingebracht werden.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages sowie der Zustimmung des Bundesrates, da mit der Übertragung der Zuständigkeit auf die Behörden der Zollverwaltung einer bundeseigenen Behörde neue Aufgaben übertragen werden (Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG).
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes