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03.07.2009

(231. Sitzung)
Stand: 20.05.2012, 18:13 Uhr

Achtung der Grundrechte (FDP)


75 Minuten

Die Grundrechte sind von - im Sinne des Wortes - "grundlegender" Bedeutung für unser Gemeinwesen. Der Text des Grundgesetzes beginnt mit den Grundrechten und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie als unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Unter dem Blickwinkel des Grundrechtsschutzes thematisiert die Große Anfrage „Achtung der Grundrechte“ in 167 Einzelfragen aktuelle politische Entwicklungen und Diskussionen.

Die Antwort der Bundesregierung hebt den hohen Stellenwert der Grundrechte hervor, der das gesamte Handeln der Bundesregierung maßgeblich bestimmt. Das entspricht zugleich den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, die ihrerseits hohes Vertrauen in das Grundgesetz und die Grundrechte setzen. Die Gewährleistung der mit den Grundrechten verbürgten Freiheiten ist wesentliche Leitlinie für die Politik der Bundesregierung.

Das gilt gerade auch gegenüber einschneidenden gesellschaftlichen Entwicklungen, denen die Bundesrepublik Deutschland sich seit einigen Jahren stellen muss. In der inneren Sicherheit hat der internationale Terrorismus die Gefahrenlage grundlegend verändert. Zugleich macht die rasante Entwicklung der modernen Informations- und Kommunikationstechnik gesetzliche Regelungen zur Sicherung der informationellen Selbstbestimmung erforderlich. Die Fortschritte in der modernen Medizin und in der medizinischen Forschung werfen für den Anfang und das Ende des Lebens neue Fragen auf.

Annähernd 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes besteht jedoch keinerlei Anlass, in eine Art Grundrechts-Pessimismus zu verfallen. Soweit die Große Anfrage auch nach Bedrohungen oder gar Gefährdungen für Grundrechte fragt, sind solche für kein einziges Grundrecht gegeben. Letztlich steht jede Zeit vor den ihr eigenen Herausforderungen. Diese zu bewältigen, war das Grundgesetz in den vergangenen Jahrzehnten ein Kompass, der sich in jeder Hinsicht bewährt hat. Daran hat auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die die Bundesregierung an zahlreichen Stellen ihrer Antwort heranzieht, wesentlichen Anteil.

Ein wesentlicher Garant für Frieden und Freiheit sind seit über 50 Jahren auch die Europäischen Institutionen. Die Europäische Union soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Wohl der Menschen in Europa weiter ausgebaut und gestärkt werden. Die Bundesregierung begrüßt die im Vertrag von Lissabon angelegte Verstärkung des Schutzes der Grund- und Menschenrechte. Die Schaffung und der Ausbau eines gemeinsamen Rechtsraums ist ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung.

Achtung der Grundrechte (FDP)