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26.04.2007

Otto Bernhardt, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach

Union erwartet Private Equity-Gesetz aus einem Guss

Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllen




Anlässlich der heutigen Lesung des Antrags der Grünen „Innovationsfähigkeit des Standorts stärken – Wagniskapital fördern“ im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Klaus-Peter Flosbach MdB:


Die Union erwartet die zügige Vorlage eines Private Equity-Gesetzes bzw. eine Novelle des Unternehmensbeteiligungsgesetzes aus einem Guss, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Noch vor der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Unternehmenssteuerreform – so hat es das Bundesfinanzministerium zugesagt – müssen entsprechende Eckpunkte vorliegen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren, um eventuelle negative Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform etwa bei der Zinsschranke oder den Regelungen zum Verlustvortrag auffangen zu können.
 
Ein Private Equity-Gesetz darf nicht auf der Hälfte des Weges stoppen – ganz im Gegenteil. Wir brauchen eine umfassende Reform, um die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen. Dort heißt es u. a.: „Die Rahmenbedingungen für die private Beteiligungs- und Risikokapitalfinanzierung werden nochmals verbessert. Wir werden die Kapitalausstattung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen verbessern und international attraktive Rahmenbedingungen für Wagniskapital schaffen.“
 
Wir sehen daher u. a. folgenden Handlungsbedarf:
 
Auf Fondsebene streben wir eine transparente Besteuerung der Venture Capital und Private Equity Fonds an. Anleger sollen aber so besteuert werden, als ob sie unmittelbar in die Beteiligungsgesellschaft des Fonds investieren. Wichtig ist für die Zukunft, dass die steuerliche Transparenz bei beratungsintensiven Fonds sichergestellt wird, dass heißt, Venture Capital- und Private Equity-Fonds sollen in der Rechtsform der Personengesellschaften wie vermögensverwaltende Fonds besteuert werden. Zudem begehren wir eine Öffnung des Unternehmensbeteiligungengesetzes (UBGG) für alle Venture Capital - und Private Equity Fonds. Die Regelungen des UBGG sollen in Zukunft für in- und ausländische Gesellschaften aller Rechtsformen zugänglich sein; hierfür halten wir eine klare Abgrenzung zwischen Investmentfonds und Hedge-Fonds für notwendig.
 
Für professionelle Anleger darf es keine steuerlichen oder regulatorischen Hindernisse oder Erschwernisse für Investitionen in Venture Capital- und Private Equity – Fonds geben. Bei der Veräußerungsgewinnbesteuerung der Business Angels sollte man sich nach Ansicht der Union an der Besteuerung der Fondsinvestoren orientieren. Zudem sollte die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG in Höhe von 1 Prozent für Business Angels angehoben werden.
 
Auf Ebene der Portfoliogesellschaften erwarten wir verbesserte steuerliche Bedingungen für Venture Capital finanzierte Unternehmen. So sollten durch Finanzierungsrunden bei Mehrheitsübertragungen aufgrund von Kapitalerhöhungen neuer Finanzinvestoren Verlustvorträge nicht verloren gehen; zudem sollte es keine Mindestbesteuerung für junge, wachsende Unternehmen geben.
 
Im Hinblick auf das Management von Venture Capital- und Private Equity - Fonds sowie Portfoliounternehmen ist eine klare und strukturell verbesserte Regelung der Besteuerung des „Carried Interest“ notwendig. Auch sollten die Bedingungen bei Aktienoptionen für Mitarbeiter verbessert werden, um die Eigenkapitalausstattung und Liquidität von Unternehmen durch Nutzung von Aktienoptionen zu verbessern, wobei die volle Einkommensteuer auf Wertzuwachs aus Aktienoptionen abgeschafft werden sollte.
Union erwartet Private Equity-Gesetz aus einem Guss