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09.02.2009

Johannes Singhammer

Gesetzliche Änderung absolut notwendig

Video-Statement von Johannes Singhammer




Das Fachgespräch zum Thema „Spätabtreibung“ hat ergeben, dass eine gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Verbesserung der Situation bei Spätabtreibungen dringend erforderlich ist.


Wortlaut des Video-Statements von Johannes Singhammer:

Wir wollen die jetzige Praxis und jetzige Regelungen bei den späten Schwangerschaftsabbrüchen ändern, verbessern.




Wir wollen den Frauen, den Familien helfen. Und dazu wollen wir insbesondere eine Beratung einführen und zwar ein Beratungsrecht für die Frauen, eine Beratungspflicht für die Ärzte, eine dreitägige Bedenkfrist und eine bessere Statistik.

Die heutige Anhörung hat ergeben, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben notwendig ist, dass wir ein Gesetz brauchen, dass wir allein mit Richtlinien oder Standesrecht nicht auskommen.

Die heutige Beratung hat aber auch ergeben, dass wir insbesondere bei der Frage wie wir diese Beratung im Gesetz regeln, die eine oder andere Überlegung noch einbauen sollten. Insofern war die heutige Beratung, die heutige Anhörung eine ganz, ganz Wichtige.

Und uns kommt es jetzt drauf an, dieses Gesetzgebungsvorhaben rasch abzuschließen. Rasch abzuschließen heißt, dass wir anstreben Ende April mit der 2./3. Lesung ins Plenum zu kommen, um damit auch rechtlich einwandfrei sichere Grundlagen für alle Betroffenen - natürlich für die Mutter, für die Familie - aber auch für die Ärzte zu schaffen.


Gesetzliche Änderung absolut notwendig