1) Beratung Antrag Bundesregierung
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15.05.08 1816 (2008) vom 02.06.08, 1838 (2008) vom 07.10.08, 1846 (2008) vom 02.12.2008 und nachfolgenden Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10.11.08
- Drs
16/11337 -
Herr Präsident!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Kollege Stinner, zunächst einmal Folgendes: Sie können davon ausgehen, dass unsere Marine, wenn der Deutsche Bundestag dieses Mandat verabschiedet, ihren Auftrag in hervorragender Art und Weise erfüllen wird.
(Dirk Niebel [FDP]: Das bestreitet doch keiner!)
Ich kann Ihnen sagen: Es ist aus meiner Sicht dringend notwendig und liegt auch in unserem eigenen Interesse, der Geißel der Piraterie wirkungsvoll entgegenzutreten, um Seesicherheit und freien Seehandel zu gewährleisten. Das ist auch aus humanitären Gründen von Bedeutung. Ich bitte den Deutschen Bundestag um Zustimmung, damit wir uns an diesem Mandat beteiligen können.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Es ist darauf hingewiesen worden: 248 Schiffe sind in diesem Jahr gekapert worden. Durch Lösegeldzahlungen haben sich hier gewisse Dinge weiter etabliert. Deshalb ist es, glaube ich, notwendig, dass wir hier ein derartiges Mandat beschließen; denn es geht erstens darum, abzuschrecken, zweitens darum, Angriffe zu verhindern, und drittens aber auch darum, Seeräuberei zu beendigen. Ich glaube, das ist das Ziel, das im Rahmen dieses Mandats vorrangig zu berücksichtigen ist.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass wir uns in Europa auch auf eine Reihenfolge, wenn ich das so sagen darf, im Hinblick auf die Schutzinteressen der Schiffe verständigt haben. Es geht zunächst um die Schiffe innerhalb des Welternährungsprogramms, dann um die Schiffe mit einem humanitären Auftrag, sodann um die Schiffe aus denjenigen Ländern, die sich an dieser Mission konkret beteiligen, und dann kommen die sonstigen Schiffe.
Bisher sieht es so aus, dass sich Belgien, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Schweden, Großbritannien und Spanien an dieser Mission beteiligen, die in dem Seegebiet innerhalb von rund 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und der Nachbarländer durchgeführt wird. Ich bin dankbar dafür, dass es klare und konkrete rechtliche Regeln hinsichtlich des Operationsplans und der Einsatzregeln, also der Rules of Engagement, gibt.
Kollege Stinner, es ist ein robustes Mandat, in das selbstverständlich die Anwendung von Gewalt mit einbezogen ist. Das geht vom Schuss vor den Bug bis hin – so ist dies im Mandat vorgesehen – zur Versenkung von Piratenschiffen. Wir operieren aber immer nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ich halte es auch für richtig, dass die Marine in diesem Zusammenhang ihre Aufgaben und ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrnehmen kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Rainer Stinner [FDP]: Schiffe versenken!)
Ich füge hinzu: Für diese Mission Europas sind drei Kriegsschiffe mit Hubschraubern, ein Unterstützungsschiff und drei Seefernaufklärer vorgesehen, um konkret festzustellen, wo im Operationsgebiet im Einzelnen Handlungsfähigkeit gegeben ist und -notwendigkeiten bestehen. Auch die Möglichkeit, Sicherungskräfte an Bord von Handelsschiffen mitzunehmen, ist in diesem Mandat vorgesehen.
Wir wollen uns mit der Fregatte „Karlsruhe“ an diesem Mandat beteiligen, das unter dem Kommando eines europäischen Befehlshabers steht. An Bord unserer Fregatte sind zwei Hubschrauber und entsprechende Marineschutzkräfte. Zusätzlich ist hier vorgesehen, dass wir Kräfte für Sicherung, Logistik und Sanität sowie Feldjäger in dem Mandat bereitstellen und auch Stabs- und Verbindungspersonal in das Hauptquartier entsenden. Das Hauptquartier der Operation wird in Northwood nahe London sein.
Die Mandatsobergrenze soll auf 1 400 Soldaten festgelegt werden. Dies heißt nicht, dass jetzt 1 400 Soldaten mit in den Einsatz gehen, sondern dies heißt, dass wir etwas Flexibilität im Hinblick auf die konkrete Wahrnehmung des Mandats haben. Im Rahmen der Operation Enduring Freedom ist jetzt beispielsweise die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ im Einsatz, und sie darf dort Nothilfe leisten. Zur aktiven Pirateriebekämpfung soll es, wenn dies im Operationsgebiet erforderlich ist, auch möglich sein, diese Fregatte in die Operation „Atalanta“ zu überführen, um der Piraterie wirkungsvoll entgegentreten zu können. Deshalb ist es, glaube ich, richtig, dass wir hier eine derartige flexible Mandatsobergrenze vorsehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Das Mandat soll bis zum 15. Dezember 2009 gewährt werden. Sehr geehrter Herr Kollege Stinner, das muss ich dann doch einmal sagen: Ich habe immer hohen Res-pekt vor Menschen – dies gilt gerade auch für Ihre Partei –, die insbesondere die Verfassungsfragen sehr im Vordergrund sehen.
(Dr. Rainer Stinner [FDP]: Zu Recht!)
Was Sie sich hier in diesem Zusammenhang leisten, halte ich aber für völlig falsch; denn was wir hier tun, ist, die Verfassung genau zu beachten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Ich will Ihnen hier klar und deutlich sagen: Wir haben eine klare verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Grundlage. Die völkerrechtliche Grundlage ist die Resolution 1846 der Vereinten Nationen. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist das System gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Grundgesetz. Deshalb ist eine derartige aktive Pirateriebekämpfung durch die Bundeswehr möglich, die sonst keine verfassungsrechtliche Grundlage hätte. Deswegen konnten wir das nicht im Rahmen des OEF-Mandats regeln. Aber in dem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit mit einem europäischen Mandat und auf der völkerrechtlichen Grundlage der Vereinten Nationen können wir Piraterie wirkungsvoll und aktiv bekämpfen. Diesen Auftrag werden wir auch wahrnehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben im Übrigen Rechtsklarheit geschaffen, wenn es darum geht, Personen festzuhalten oder festzusetzen. Unser Ziel ist, wie gesagt, zunächst einmal Abschrecken, Verhindern und Beendigen. Aber wenn es dazu kommt, dass Personen – also Piraten – konkret festgesetzt werden, dann wollen wir prüfen, ob es ein deutsches Interesse gibt. Wenn das der Fall ist, dann wollen wir die betreffenden Piraten der deutschen Gerichtsbarkeit zuführen. Ansonsten wollen wir sie den Nationen zuführen, die ein unmittelbares Interesse daran haben.
Wir sind bemüht, zu klären, inwiefern wir gegebenenfalls mit Anrainerstaaten zu Übereinkommen kommen können. Ich erachte es dabei für den besseren Weg, zu einer internationalen Regelung zu kommen, um konkret und verantwortungsvoll handeln zu können. Deshalb ist das Bemühen, innerhalb der Vereinten Nationen, aber auch der Europäischen Union zu einer internationalen Regelung zu kommen, meines Erachtens ein richtiger und wichtiger Ansatz, den wir auch weiterhin unterstützen wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Der Kostenrahmen – auch darauf will ich hinweisen – wird auf rund 45 Millionen Euro geschätzt. Aber ich denke, dass es in unserem Interesse liegt, unseren Auftrag so zu erfüllen, wie ich es gerade erläutert habe. Deshalb bitte ich Sie um möglichst breite Unterstützung für dieses Mandat, damit wir unseren Beitrag zur Wiederherstellung der Seesicherheit und zur Gewährleistung eines freien Seehandels leisten können. Wir sind Exportweltmeister. 80 Prozent unseres Handels findet über den Seeweg statt. Das Mandat liegt aber auch im humanitären Interesse. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Mandat.
Besten Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)