23.) Beratung Antrag FDP
Unzumutbare Hindernisse beim Ehegattennachzug abbauen
- Drs
16/11753 -
Anrede!
Zunächst will ich ausdrücklich begrüßen, dass die FDP die Notwendigkeit des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse vor dem Familiennachzug nicht mehr im Grundsatz bestreitet, sondern lediglich einige Verfahrensänderungen beim Nachweis dieser Deutschkenntnisse vornehmen will, über die man durchaus reden kann.
Eine Reihe anderer europäischer Staaten folgt jetzt dem deutschen Beispiel und will auch einfache Kenntnisse der Sprache des jeweiligen Aufnahmelandes zur Voraussetzung für den Ehegattennachzug machen.
Wir halten das aus zwei Gründen für notwendig: Einmal bekämpfen wir damit Zwangsehen. Es muss doch jedem einleuchten: Wie sollen denn ausländische Frauen von den vielfältigen Beratungsangeboten von Frauenhäusern und anderen Initiativen überhaupt Gebrauch machen, wenn sie noch nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sind, wenn sie noch nicht einmal im Konfliktfall – und das heißt nicht zuletzt oft auch häusliche Gewalt – überhaupt in der Lage sind, die Polizei um Hilfe zu rufen.
Außerdem werden in den Kursen der Goethe-Institute nicht nur reine Sprachkenntnisse vermittelt. Die Teilnehmer lernen etwas über Land und Leute, was integrationspolitisch sinnvoll ist. Und gerade auch den betroffenen Frauen werden Grundlagen des Zusammenlebens in unserem Land vermittelt, wie zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Wir wissen aus Gesprächen mit Stadtteilmüttern aus Neukölln, dass dies durchaus in besonders fundamentalistisch geprägten Familien dazu führt, dass Eltern von Zwangsverheiratungen ihrer Kinder Abstand nehmen. Der moderate Rückgang der Visazahlen beim Ehegattennachzug aus der Türkei und einigen anderen arabischen Ländern ist auch ein Indiz dafür, dass hier mancher jungen Frau Schicksalsjahre in Deutschland erspart worden sein dürften. Wir wissen aus Gesprächen mit Mitarbeiterinnen von Visastellen, dass es immer wieder den begründeten Verdacht des Vorliegens einer Zwangsehe gibt, aber die Beweislage eben oftmals nicht ausreicht.
Noch wichtiger ist aber langfristig die integrationspolitische Bedeutung der Maßnahme. Man kann sehr wohl die Frage stellen, ob junge Leute, die achtzehn, zwanzig Jahre und noch länger in Deutschland leben, die hier geboren wurden und aufwuchsen, in unserer Gesellschaft wirklich angekommen sind, wenn sie Ehegatten aus den Heimatländern ihrer Eltern nach Deutschland holen wollen. Das lässt sehr wohl auf Lebensstrukturen schließen, die man – von Ausnahmen natürlich abgesehen – als Parallelwelten bezeichnen kann. Aber wenn dies schon so ist, dann muss unsere klare Ansage sein: Ohne Deutsch geht es nicht! Ohne dass Deutsch im Leben dieser Familien eine Rolle spielt, werden ihre Kinder später keine gute Perspektive haben und insoweit hat der Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse die Funktion einer vorbeugenden Integrationsmaßnahme. Dagegen kann man nichts haben, wenn man für eine konsequente Integrationspolitik eintritt, die die notwendigen Konsequenzen aus den Fehlern der Vergangenheit zieht.
Da hilft als Gegenargument auch nicht der Hinweis, die betroffenen Ehegatten könnten Deutsch dann ja in den Integrationskursen lernen. Richtig ist, dass wir diese Kurse quantitativ und qualitativ erheblich verbessert haben. Richtig ist auch, dass wir gerade Frauen durch ein entsprechendes Kursangebot, das zum Beispiel auch Kinderbetreuung vorsieht, das Erlernen der deutschen Sprache erleichtern wollen.
Aber wahr ist eben auch, dass gerade die Frauen, die dringend in die Kurse gehen müssten, und zwar auch gerade unter den Neuzuwanderern, in diesen Kursen eben nicht ankommen. Entweder, weil ihnen der Kursbesuch von den Familien nicht erlaubt wird oder die Betroffenen die entsprechenden Informationen gar nicht erreichen. Und, liebe Kollegen von der FDP, sie wissen ganz genau, dass wir kaum jemanden wegen des fehlenden Besuchs eines Integrationskurses abschieben können. Also insofern ist die verpflichtende Kursteilnahme in der Praxis ausgesprochen schwer durchzusetzen. Auch deshalb hat die vorbeugende Integration eine so große Bedeutung.
Das ist auch der entscheidende Grund, der gegen eine allgemeine Härtefallregelung spricht. Durch die gesamte Geschichte des Ausländerrechts zieht sich die Erfahrung, dass, wenn sie an einer Stelle eine Tür aufmachen, viele eben auch hindurch kommen, an die bei einer entsprechenden Härtefallregelung gar nicht gedacht war. Es werden gerade die Ausländer sich auf diese Härtefallregelung berufen, die die vorbeugende Integration am nötigsten hätten. Und deshalb haben wir uns in der Großen Koalition bei den Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz am Ende gegen eine solche allgemeine Härtefallregelung entschieden.
Es war dem Gesetzgeber bewusst, dass je nach Lebensgewohnheiten, -fähigkeiten und materieller Ausstattung das Spracherfordernis unterschiedlich leicht oder schwer zu erfüllen sein wird. Es gilt jedoch in allen Fällen, dass von jemandem, der die gravierende Lebensentscheidung trifft, in ein anderes Land einzuwandern, die geforderten Bemühungen als Vorbereitung auf diesen Schritt erwartet werden dürfen.
Wir haben in den Hauptherkunftsländern der ausländischen Ehegatten mittlerweile ein weit verzweigtes Netz an Sprachschulen, die zum Teil von Rückkehrern aus Deutschland aufgebaut worden sind, wo sich sogar für manche neue wirtschaftliche Perspektiven auftun.
Es ist gerade in Ländern wie der Türkei, wo Familien ein landesweit eng verknüpftes Netzwerk bilden, auch keineswegs unüblich, dass sich Familienmitglieder aus entlegenen Dörfern bei Verwandten in größeren Städten für einen gewissen Zeitraum einquartieren. Insoweit ist die Erlangung der Sprachkenntnisse in der Praxis nicht so schwer, wie das im FDP-Antrag dargestellt wird.
Wir haben auch gute Angebote der Deutschen Welle oder auf Hörkassetten.
Eines ist jedenfalls klar:
Das gesetzgeberische Ziel, die Integration zu fördern und Zwangsverheiratungen zu verhindern, rechtfertigt diese Anforderungen.
In einigen eng definierten Einzelfällen sehen wir ja von dem Spracherfordernis ab, etwa wenn es sich um behinderte oder sehr alte Menschen handelt.
Was die tatsächliche praktische Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes durch das Auswärtige Amt anbelangt, will ich offen sagen, dass ich mit der Umsetzung durch die entsprechenden Runderlasse nicht ganz zufrieden bin. Der Gesetzgeber fordert, dass einfache Sprachkenntnisse der Stufe A1 nachgewiesen werden. Das haben die Mitarbeiter der Visastellen zu prüfen und nur bei ihnen liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit der Einreise. Es ist sicher möglich, dass ein Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat des Goethe-Instituts oder anderer anerkannter Sprachinstitute geführt werden kann.
Aber erstens haben die AA-Mitarbeiter bei den Gesprächen mit den Antragstellern im Rahmen des Visumsverfahrens dies zu überprüfen, in dem ein Teil des Gesprächs in der Visastelle in Deutsch zu führen ist und zweitens kann es uns aus Gründen der auswärtigen Kulturpolitik doch nicht richtig sein, wenn die Goethe-Institute in eine Situation kommen, wo sie wie ein verlängerter Arm der deutschen Ordnungsbehörden erscheinen, weil das Bestehen des Zertifikats über Wohl und Wehe des Visaantrags entscheidet.
Die Goethe-Institute und auch andere Sprachschulen können hier doch nur als Dienstleister auftreten, die dabei behilflich sind, das Spracherfordernis zu erfüllen. Aber es muss immer klar sein, dass am Ende das Konsulat oder die Botschaft die Entscheidung über das Visum trifft.
Mich überrascht hier immer das Argument des AA, die Mitarbeiter könnten das nicht hinreichend. Einmal müssen sie auch in solchen Ländern selbst entscheiden, wo es keine Institute gibt, die Zertifikate ausgeben. Zum anderen müssen diese Kenntnisse dann eben vermittelt werden, wie dies ja bei den Mitarbeitern in Ländern ohne Institute offenbar auch geschieht. In großen Visastellen wäre auch an die Hinzuziehung von Experten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu denken, wie wir dieses aus den Aufnahmeverfahren von Aussiedlern kennen. Auch dies wäre kein neues Instrument.
Insofern unterstützen wir als Union alle praktischen Anregungen des FDP-Antrags, die auf einen erleichterten Nachweis der Deutschkenntnisse abzielen, zumal, ich wiederhole das nachdrücklich als Berichterstatter des Zuwanderungsgesetzes, die endgültige Entscheidung immer von der Visastelle getroffen wird.
Insofern halte ich es auch für problematisch, was mir auch schon vorgetragen wurde, dass aus mir unerfindlichen Gründen zwischen dem Nachweis der Deutschkenntnisse und der Erteilung des Visums offenbar in einigen Fällen mehrere Monate liegen. Das macht keinen Sinn, weil dann die nachziehenden Ehegatten in aller Regel wieder einen Teil ihrer Deutschkenntnisse vergessen haben dürften und dies auch nicht dem Gesetz entspricht. Die Sprachkenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums vorliegen und nicht sechs Monate vorher. Damit werden auch Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet.
Ich verstehe den Antrag der FDP insoweit auch als einen Hinweis darauf, dass das Thema der Integration als Querschnittsaufgabe eben wirklich viele Ressorts in der Bundesregierung angeht. Auch das Auswärtige Amt hat hier seinen Beitrag zu leisten. Ich weiß von den Mitarbeitern der Visastellen, dass diese nahezu ausnahmslos hoch motiviert und sehr engagiert sind. Ihnen fehlt es manchmal an der Rückendeckung durch die Hausspitze. Insoweit kann sich auch der Bundesaußenminister, wenn er zwischen Opel-Demo und Börsenumsatzsteuer ab und an noch mal im Auswärtigen Amt reinschaut, der Integrationspolitik und was sein Haus dabei leisten kann, durchaus annehmen.